Dürfen Lehrer über Wochenenden, Ferien oder Feiertage Hausaufgaben stellen?
Darf ein Lehrer am und über das Wochenende und/oder Feiertage Hausaufgaben verteilen?
Nein ein Lehrer darf über Wochenenden Ferien oder Feiertage keine Pflichtaufgaben verteilen. Allerdings können freiwillige Aufgaben oder Aufgaben ´ die nicht benotet werden ` gestellt werden. Es ist wichtig zu beachten: Dass die Entscheidung ob man die Aufgaben erledigt oder nicht, bei den Schülern liegt.
Lehrer dürfen keine Pflichtaufgaben über Wochenenden » Ferien oder Feiertage stellen « da diese Zeiten für Erholung und Freizeit gedacht sind. Laut dem Schulgesetz haben Schülerinnen und Schüler das Recht auf eine angemessene Freizeitgestaltung. Die Regeln ´ die in den einzelnen Bundesländern gelten ` können jedoch variieren. Daher ist es empfehlenswert das Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes zu überprüfen um genaue Informationen zu erhalten.
Sicherlich ist es mal möglich, dass Lehrer freiwillige Aufgaben stellen die den Schülern die Möglichkeit geben, ihr Wissen zu erweitern oder sich auf kommende Lektionen vorzubereiten. Solche Aufgaben sollten jedoch nicht benotet werden und keine Auswirkungen auf den Notendurchschnitt haben. Es liegt dann im Ermessen der Schüler ob sie diese Aufgaben bearbeiten oder nicht.
Die Entscheidung » ob man die Hausaufgaben erledigt oder nicht « liegt bei den Schülern. Wenn sie der Meinung sind: Dass es nicht notwendig ist die Aufgaben zu bearbeiten können sie dies tun. Sie könnten die Aufgaben dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, wenn dies erforderlich ist oder wenn der Lehrer die Abgabe der Aufgaben erwartet.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die Schüler ihre Rechte kennen und bei Bedarf ihre Bedenken zum Ausdruck bringen sollten. Wenn sie der Meinung sind, dass ein Lehrer über das Wochenende oder einen Feiertag hinaus zu viele Aufgaben stellt oder ein Ungleichgewicht zwischen Schule und Freizeit besteht können sie dies mit den entsprechenden Personen ebenso wie der Schulleitung, besprechen.
Lehrer dürfen keine Pflichtaufgaben über Wochenenden » Ferien oder Feiertage stellen « da diese Zeiten für Erholung und Freizeit gedacht sind. Laut dem Schulgesetz haben Schülerinnen und Schüler das Recht auf eine angemessene Freizeitgestaltung. Die Regeln ´ die in den einzelnen Bundesländern gelten ` können jedoch variieren. Daher ist es empfehlenswert das Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes zu überprüfen um genaue Informationen zu erhalten.
Sicherlich ist es mal möglich, dass Lehrer freiwillige Aufgaben stellen die den Schülern die Möglichkeit geben, ihr Wissen zu erweitern oder sich auf kommende Lektionen vorzubereiten. Solche Aufgaben sollten jedoch nicht benotet werden und keine Auswirkungen auf den Notendurchschnitt haben. Es liegt dann im Ermessen der Schüler ob sie diese Aufgaben bearbeiten oder nicht.
Die Entscheidung » ob man die Hausaufgaben erledigt oder nicht « liegt bei den Schülern. Wenn sie der Meinung sind: Dass es nicht notwendig ist die Aufgaben zu bearbeiten können sie dies tun. Sie könnten die Aufgaben dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, wenn dies erforderlich ist oder wenn der Lehrer die Abgabe der Aufgaben erwartet.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die Schüler ihre Rechte kennen und bei Bedarf ihre Bedenken zum Ausdruck bringen sollten. Wenn sie der Meinung sind, dass ein Lehrer über das Wochenende oder einen Feiertag hinaus zu viele Aufgaben stellt oder ein Ungleichgewicht zwischen Schule und Freizeit besteht können sie dies mit den entsprechenden Personen ebenso wie der Schulleitung, besprechen.