Wie mich gegen arge während macht rechtsberatung sinn

Vor einen Monat habe ich einen 1-Euro-Job beendet und soll eine Weiterbildung absolvieren mit der ich nicht einverstanden bin, da ich bei diesen Bildungsträger den Euro-Job absoviert habe und dadurch nichts gutes bzgl. den Qualifizierungsangeboten mitbekam. Meine Anmerkungen hat die Vermittlerin einfach ignoriert, da sie keinen Bildungsgutschein ausstellen möchte und diese Maßnahme europäisch gefördert wird. D.h. das würde der ARGE nichts kosten, aber mit Bildungsgutschein!:-() Ich bin seit 11 Jahren arbeitssuchend und habe bereits nach meiner Weiterbildung absolviert! In meiner Arbeitslosigkeit habe 6 Maßnahmen inklusive 2 zur Vermittlung und 1 komplettes Bewerbungstraining absoliert. Ich empfinde es mittlerweise als reine Schikane mich von einer Maßnahme in die nächste Sinnlosigkeit zu stecken. Mittlerweise habe ich regelrechte Angst vor Terminen bei Arbeitsvermittler und kann davor nicht schlafen und bin aufgewühlt. Wie kann ich mich gegen die Schikane währen? Macht einen Termin beim Anwalt Sinn? Ist es überhaupt rechtlich einwandfrei einen Arbeitssuchenden kurz nach einen 1-Euro-Job eine Weiterbildung zu verordnen? Was kann ich gegen die Verweigerung von einen Bildungsgutschein tun?

3 Antworten zur Frage

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Wie kann ich mich gegen die ARGE während? Macht eine Rechtsberatung Sinn?

Versuch es mit einem Gespräch bei ihrem Vorgesetzten, der kann das alles vielleicht noch mal in Ruhe klären und kann Dir auch vielleicht erläutern, warum diese Bildungsmaßnahme sinnvoll sein sollen.
Aber auch ein Besuch bei einer Beratungsstelle kann für Dich hilfreich sein, bei einem Arbeitslosenzentrum oder so, denn da kostet es nichts, ein Anwalt kostet immer Geld.
dann sag doch, dass du keinen Bock hast - kommt vielleicht eine Sperre aber dann ist ggf. Ruhe oder geh arbeiten- nach 11 Jahren!
Zieht verdammt nochmal die Samthandschuhe aus! Schikane? - die wollen dich ins Arbeitsleben zurückrufen! Scheinbar bist du kein hoffnungsloser Fall.
Wenn dem aber so sein sollte - sprich Klartext, nimm die Sperre in Kauf und steck den Kopf weiter in den Sand.
Nutze doch deine Chance und zeig den Weiterbildungsträgern, dass deine Arbeitskraft unverzichtbar für die ist - aber komm hoch
Du bist einer von denen, die meinen es wär so toll auf die ARGE angewiesen zu sein, aber noch nicht in der Situation waren! Mach dich doch mal bei xxtube schlau was in der ARGE so abgeht!
Ich habe nach der Schule 2 Sachen gemacht.und dazu gehört eine Ausbildung, die ich mir als langweiligsten Job überhaupt vorstellte! Was glaubst du warum.bestimmt nicht um jahrelang heime zu verblöden. Danach habe ich mich um eine Maßnahme und einer Weiterbildung selbst gekümmert. D.h. ich bin direkt zu den Bildungsträgern gegangen und hab dort vorgesprochen! Ich habe mich parallel zu meinen Bewerbungen für meinen Beruf jahrelang auch um eine Zweitausbildung beworben. Zudem habe ich bis April einen 1-Euro-Job ausgeführt, wo andere nur mal kurz zu Besuch waren! Wenn ich den Kopf in den Sand stecken würde, hätte ich wohl kaum die ganzen Maßnahmen ohne Ausfall.z.B. wegen Krankheit durchgezogen. Ich war in jeder Maßnahme jeden verdammten Tag da.und muß mir jetzt noch solche unqualifizierten Antworten reinziehen! Das Ding ist, dass ich nur eine Weiterbildung machen soll, die der ARGE nicht kosten würde. Aber keine mit Bildungsgutschein. Diese Weiterbildung ist für mich inhaltlich nicht akzeptabel, da es geeignetere gibt.
Außerdem ist es auffällig, dass ich jedes Jahr an der Reihe bin, aber andere nicht eine Maßnahme überhaupt kennen! Daher sieht es für mich nur als reine Schikane und Schönfärberei der Arbeitslosenzahlen aus!
Du urteilst, aber hast keinen Plan
Ach ja.wenn es so einfach wär eine Arbeit zu bekommen, wie du scheinbar meinst.ich hätte nach meinen Aktivitäten dann schon einen Arbeitsplatz! Aber ich werde auch nicht mehr jünger und die ARGE hat mir in den Jahren max. 5 Vermittlungsvorschläge gegeben! Da sieht man wie die ARGE arbeitstechnisch unterstützt bzw. behilflich ist in Arbeit zu kommen


sozialrecht
LRS Nachteilausgleich-Schule-Antragschreiben

- geben muss. Von daher kannst du es so in etwa schreiben, wie du es vorgeschlagen hast. Füge aber noch hinzu, dass dein -


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Arbeitsgesetze bzw. Regeln

- wenn es so eine/n gibt. 2. An einen Fanchanwalt für Arbeitsrecht 3. An eine Stelles des Deutschen Gewerkschaftsbundes -- sich um sich zu informieren ob der Arbeitgeber recht hat gegenüber den Arbeitnehmer.in bsp. über den Vertragsinhalt -- Organisation von Arbeitnehmern. Für einen allein ist es schwierig seine Interessen durchzusetzen und etwas an seiner Arbeitssituation -


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Steht mir ein Abschlag zu?

- vornerein die Zahlung au den 01. gelegt, obwohls so nie abgemacht war. Und nun ändert er es plötzlich auf den 20. um. Kein -- meinem AG, der total sauer darüber war. Wütend ging er zur gegenüberliegenden Bank, wo sich herausstellte, dass das Geld -- ich zum zweiten mal mein Konto überzogen habe, war ich wieder bei meinem AG, der total sauer darüber war. Wütend -