Alte Lohnsteuerkarten: Aufbewahren oder Entsorgen? Eine Antwort auf die Frage
Sollten alte Lohnsteuerkarten aus den Jahren 2006 bis 2008 aufbewahrt werden?
In der heutigen Zeit stellt sich immer wieder die Frage—was geschieht mit alten Lohnsteuerkarten? 2006⸴2007, 2008—viele Nutzer fragen sich, ob diese Dokumente noch aufbewahrt werden sollten. Die Antwort ist nicht ganz einfach. Wer seine Steuererklärung zwecks Optimierung einreicht könnte auf Altes hoffen. Aber ist das wirklich nötig? Der Gesetzgeber hat nämlich in den letzten Jahren einige wichtige Änderungen vorgenommen.
Lohnsteuerkarten erfreuen sich heutzutage nicht weiterhin der großen Bedeutung wie noch vor einigen Jahren. Im Rahmen der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ´ die seit 2013 in Deutschland eingeführt wurde ` sind Lohnsteuerkarten kaum noch relevant. Wichtige Anmerkung: An diese Änderung musste man sich erst gewöhnen. Die Arbeitgeber sind nämlich nicht mehr verpflichtet die Lohnsteuerkarte auszustellen und zurückzugeben. Die zentrale Speicherung dieser Daten—unter Berücksichtigung der persönlichen Identifikationsnummer—hat die Papierform mehr oder weniger überflüssig gemacht.
Eine interessante Überlegung ist, dass viele Menschen aus Gewohnheit alte Lohnsteuerkarten aufbewahren. Dabei sind diese Dokumente tatsächlich nicht mehr notwendig. So wird es empfohlen, Lohnsteuerkarten—oder zumindest jene die älter als zwei Jahre sind—wegzuwerfen. Es gibt jedoch eine Ausnahme die beachtet werden sollte: Falls Einträge auf den Karten vorhanden sind, wäre das Entsorgen nicht ratsam. Ein Lohn- oder Einkommensteuerausgleich könnte anstehen—besonders relevant für die Erstellung der Steuererklärung. Man sollte unbedingt sicherstellen – dass keine wichtigen Informationen verlorengehen. Ein weiteres Faktum: Gehaltsnachweise sind von entscheidender Bedeutung. Sie sollten aufbewahrt werden – unabhängig von der Lohnsteuerkarte.
Sich den Kopf über alte Dokumente zu zerbrechen hat seine Grenzen. Während die Steuererklärung stets regelmäßig fällig ist, werden wie erwähnt keine physischen Lohnsteuerkarten mehr versendet. Das wird durch die ID-Nummer fast komplett digitalisiert was für viele eine Erleichterung darstellt. Bei meiner letzten Abgabe der Steuererklärung… ich erinnere mich gut daran… war der elektronische Lohnsteuerbescheid eine wahre Erleichterung gegenüber der alten Methode.
Das Finanzamt wird die Lohnsteuerkarten von nun an elektronisch verarbeiten. Laut den letzten Umfragen sind nahezu alle Bürger bereits mit diesem Prozess vertraut. Auch wenn der direkte Austausch mit dem Finanzamt oftmals schwierig ist—dennoch ist die Aufbewahrung alter Lohnsteuerkarten in der Tat nicht notwendig.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten—alte Lohnsteuerkarten sind nicht länger eine Pflicht. Sofern keine relevanten Einträge darauf vermerkt sind können diese Dokumente weitestgehend entsorgt werden. Eine gute Option ist jedoch die Aufbewahrung der Gehaltsnachweise um mögliche Nachfragen rasch beantworten zu können. Wer auf der sicheren Seite sein möchte der bewahrt einfach alles auf—schließlich, Informationen sind kostbar.
Lohnsteuerkarten erfreuen sich heutzutage nicht weiterhin der großen Bedeutung wie noch vor einigen Jahren. Im Rahmen der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ´ die seit 2013 in Deutschland eingeführt wurde ` sind Lohnsteuerkarten kaum noch relevant. Wichtige Anmerkung: An diese Änderung musste man sich erst gewöhnen. Die Arbeitgeber sind nämlich nicht mehr verpflichtet die Lohnsteuerkarte auszustellen und zurückzugeben. Die zentrale Speicherung dieser Daten—unter Berücksichtigung der persönlichen Identifikationsnummer—hat die Papierform mehr oder weniger überflüssig gemacht.
Eine interessante Überlegung ist, dass viele Menschen aus Gewohnheit alte Lohnsteuerkarten aufbewahren. Dabei sind diese Dokumente tatsächlich nicht mehr notwendig. So wird es empfohlen, Lohnsteuerkarten—oder zumindest jene die älter als zwei Jahre sind—wegzuwerfen. Es gibt jedoch eine Ausnahme die beachtet werden sollte: Falls Einträge auf den Karten vorhanden sind, wäre das Entsorgen nicht ratsam. Ein Lohn- oder Einkommensteuerausgleich könnte anstehen—besonders relevant für die Erstellung der Steuererklärung. Man sollte unbedingt sicherstellen – dass keine wichtigen Informationen verlorengehen. Ein weiteres Faktum: Gehaltsnachweise sind von entscheidender Bedeutung. Sie sollten aufbewahrt werden – unabhängig von der Lohnsteuerkarte.
Sich den Kopf über alte Dokumente zu zerbrechen hat seine Grenzen. Während die Steuererklärung stets regelmäßig fällig ist, werden wie erwähnt keine physischen Lohnsteuerkarten mehr versendet. Das wird durch die ID-Nummer fast komplett digitalisiert was für viele eine Erleichterung darstellt. Bei meiner letzten Abgabe der Steuererklärung… ich erinnere mich gut daran… war der elektronische Lohnsteuerbescheid eine wahre Erleichterung gegenüber der alten Methode.
Das Finanzamt wird die Lohnsteuerkarten von nun an elektronisch verarbeiten. Laut den letzten Umfragen sind nahezu alle Bürger bereits mit diesem Prozess vertraut. Auch wenn der direkte Austausch mit dem Finanzamt oftmals schwierig ist—dennoch ist die Aufbewahrung alter Lohnsteuerkarten in der Tat nicht notwendig.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten—alte Lohnsteuerkarten sind nicht länger eine Pflicht. Sofern keine relevanten Einträge darauf vermerkt sind können diese Dokumente weitestgehend entsorgt werden. Eine gute Option ist jedoch die Aufbewahrung der Gehaltsnachweise um mögliche Nachfragen rasch beantworten zu können. Wer auf der sicheren Seite sein möchte der bewahrt einfach alles auf—schließlich, Informationen sind kostbar.