Welche rechte habe freundin

Hi, bin jetzt seit sieben Monaten mit meinen Freund zusammen. Da er als LKW Fahrer und ich im Polizeidienst tätig bin, ist das Risiko, dass einen von uns etwas passiert relativ hoch. Nun meine frage, sollte einer von uns ins Krankenhaus kommen oder irgendetwas passieren, welche Rechte hat dann der jeweils andere? Würden der andere überhaupt benarichtigt werden? Dürfte der andere auf die intensievstation?etc. schonmal

23 Antworten zur Frage

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Welche Rechte habe ich als Freundin?

KURZ NOCHMAL ALS HINWEIS ICH FANG ERST AM MITTWOCH AN! HAB ALSO NOCH NULL AHNUNG VON IRGENDETWAS
Benachrichtigt werdet ihr wenn ihr in eurer Brieftasche einen Zettel habt mit dem Satz:
Im Falle eines Unfalls o.ä. bitte. benachrichtigen.
Bei medizinisch notwendigen Entscheidungen wird aber nicht gefragt. Hierzu ist eine Patientenvollmacht notwendig.
Patientenvollmacht - Vollmacht Muster
Theoretisch darf man meines Wissens nicht auf die Intensivstation des Partners, wenn man nicht verheiratet oder so ist. Theoretisch.
Als mein Freund auf der Intensiv lag haben die mich reingelassen ohne mit der Wimper zu zucken, ihn jedoch zuerst gefragt.
Ärzte können auch menschlich sein
Und nur weil man bei der Polizei arbeitet heisst das noch lange nicht dass man alles weiss.
Vielleicht ist mein Beispiel gar kein gutes - erstens ist das aus der Schweiz, da sieht die rechtliche Lage etwas anders aus, vielleicht.
Zweitens war mein Freund nicht im Koma oder so, es ging ihm gut aber er musste halt rund um die Uhr überwacht werden.
Dass du oder er im Falle des Falles benachrichtigt werden sollt, könnt ihr selbst verfügen, indem man bei den Ausweispaieren immer einen Zettel hat, wo die Personen draufstehen, die im Falle eines Unfalls benachrichtigt werden sollen.
Dem Rettungsdienst oder Ärzten ist egal, wer das ist, wenn da steht, dass jemand angerufen werden soll, dann machen die das auch. Die Info muss nur eben leicht auffindbar sein!
Ob du auf die Intensiv darfst ist überall anders geregelt, einen wirklichen Anspruch hat nur die Familie, allerdings auch nur, wenn das medizinisch zu vertreten ist. Wenn sich der Patient zu sehr aufregt, muss auch die Familie draußen bleiben.
Wir haben aber auch Lebensgefährten / Partner noch nie draußen gelassen, im Zweifelsfall fragt man eben die Familie, ob sie ein Problem damit haben.
Was du beruflich machst, hat auf die Auskunftsrechte übrigens keinen Einfluss, erstens stehen Ärzte auch der Polizei gegenüber unter Schweigepflicht, und zweitens darfst du gar nicht dienstlich um Informationen bitten, wenn du nicht offiziell mit der Bearbeitung / Aufklärung des "Falls" betraut bist.
Ganz dramatisch ist es übrigens auch, wenn nirgends notiert ist, dass du oder er informiert werden sollen, denn dann dürften die Ärzte auch nur mit der Familie über den Zustand des Patienten sprechen. Liegt aber eine Info bei den Papieren, dass Herr oder Frau X informiert werden sollen, dann dürfen die Ärzte auch diesen Personen Informationen geben.
Es gibt die Möglichkeit einer Generalvollmacht, dass einer die Geschäfte des Anderen regeln kann. Gerade Bankgeschäfte, wenn es um Versicherungsangelegenheiten geht etc. Sollte allerdings beglaubigt werden, ggf. von einem Notar oder einer anderen Stelle.
Ein Muster einer Vollmacht findest du hier: Rechtsanwälte Tamm & Tamm / Mustertext Generalvollmacht / Muster Beispiel Recht Text
Ich hoffe, das hilft dir weiter
Polarfuchs
Nur die Eltern dürfen auf die Intensiv. Oder verheiratetre. Wenn du nicht verheiratet bist, müssen sie dich nicht auf die Intensiv lassen. Es kommt vlt auch immer auf die Ärzte an und wie lange man schon zusammen ist, oder ob was im Geldbeutel steht für Notfälle, wer benachricht werden solle. Das muss man aber soweit ich weiss fest verankern. Nach dem Gesetz dürfen nur ANgehörige und Ehepaare die Intensiv besuchen, nicht aber "nur" der Partner
Meines Wissens dürfen in der Intensivstation nur engste Angehörige kurz aber regelmässig den Patienten besuchen. Wenn ein unverheiratetes Paar der Partner seine PArtnerin oder umgekehrt besuchen will, so muss dies vorher schriftlich festgelegt werden, dass dieser auch als Bezugsperson anzunehmen ist. Ist nichts vorgegeben, muss das Krankenhaus diese auch nicht als Bezugsperson sehen und kann den Besuch verweigern. Aber viele drücken mittlerweile vlt auch ein Auge zu, vor allem wenn die Partnerschaft lange andauert und keine Zweifel bestehen.
müssen nicht /das wort müssen ist dabei) die können! und hirmit ist die sache vorbei ,die kann sehr wohl auf die station , wenn der freund es will
Und wo hast du die Quellen? Diese Informationen sind meines erachtens falsch. Wenn jemand auf der Intensivstation ist und z.B im Koma dürfen nur die engsten Familienangehörien rein
Die Rechte einer Freundin oder eines Freundes, sind in dem geschilderten Fall sehr gering. Weder eine Mitteilung über einen Unfall geht an die Freundin. Auch der Besuch auf der Intensivstation oder das Recht auf ärtzliche Auskunft fehlt.
Mein Rat, : Schnell heiraten und einen gegenseitige Lebensversicherung abschließen, wenn das so gefährlich ist.
Das ist überhaupt kein Problem. Ihr stellt Euch gegenseitig eine Vorsorgevollmacht aus und dann ist das kein Problem mehr.
Bei der Gelegenheit könntet Ihr auch über einen Patientenverfügung nachdenken, damit der Partner seine Entscheidungen im schlimmsten Falle besser rechtfertigen kann.
Alles Gute für Euch und hoffentlich braucht Ihr sowas nie
DAs weisst du nicht? Erkundige dich doch mal bei deinen Kollegen.
Aber: benachrichtigen werden sie denjenigen/diejenigen, die du irgendwo notiert hast.
Steht es sehr schlecht um dich, so werden sie auch die nahesten Verwandten, versuchen zu erreichen. Hast du evtl. im Dienst auch schon mal recherchieren müssen und Verwandte benachrichtigen müssen.
Besuchen kann dich, sofern du reden kannst und bei Bewußtsein bist, derjenige/diejenigen, die du sehen willst.
Willst du beispielsweise deine FAmilie gar nicht sehen, kannste das im KH sagen, dann musst du sie nicht sehen.
Wenn du nicht bei Bewußtsein bist, werden die Personen vorgelassen, die du angegeben hast, bei der Benachrichtigung, sowie deine engsten Verwandten - wobei da die Ärzte entscheiden, wieviel vorgelassen werden
okay das isdt schonmal hilfreich. zum thema polizistin ich fange mittwoch erst an, also bitte nicht zuviel vorraus setzten
also würde ein zettel in der brieftasche ausreichen auf dem steht das ich bzw. er benarichtigt werden soll und auch zugang zu bestimmten dingen hat?
ja das mein ich ja ,sie alls polizistin weiss echt die kleinsten sachenb nicht!
Und das wird in den dienst gelassen
das ist egal , vorkenntnise muss man haben
deswegen kann man sehen , deutschland will türkei um die polizei n weil sie nicht mit der ausländern klar kommen!
So ist das offt so wenn man nichts gescheit macht
Wer darf den Patienten besuchen?
In aller Regel dürfen nur die nächsten Angehörigen den Patienten besuchen. Ist der Patient schon in einem besseren Gesundheitszustand, dürfen auch Freunde und Bekannte zu Besuch kommen. Dies sollte aber unbedingt mit dem Pflegepersonal und innerhalb Ihrer Familien abgesprochen werden.
Kinder unter 14 Jahren sind aus psychologischen Gründen zu ihrem eigenen Schutz vom Besuchsrecht ausgeschlossen. Ausnahmen können wir nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit den behandelnden Ärzten und Pflegekräften zulassen.
http://www.marburger-intensiv3.de/websites/intensiv/besuchszeiten.html
.das muss natürlich nicht für jede Klinik gelten.
Wirklich schön für dich das du mit dem Wissen der Welt schon geboren wurdest. Manch müssen es sich nun mal erlernen. Elite-Kämpfer. süß
KSK mit deinem Satz: So ist es wenn man nichts gescheit macht, sprichst du wohl aus Erfahrung, hmmm?


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