Aboverträge als Minderjähriger

Was passiert, wenn man als Minderjähriger im Internet ein Abo abschließt und behauptet, man sei volljährig? Muss man die Rechnung bezahlen, obwohl man eigentlich minderjährig ist?

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Wenn man als Minderjähriger im Internet ein Abo abschließt und dabei behauptet man sei volljährig wirft das rechtliche Fragen auf. Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig ´ was bedeutet ` dass sie nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters wirksame rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben können. Bei einem Abo handelt es sich um einen langfristigen Vertrag der finanzielle Verpflichtungen mit sich bringt und nicht einfach mit dem Taschengeld bezahlt werden kann. Wenn also eine Rechnung für das abgeschlossene Abo kommt ist die rechtliche Lage komplex jedoch es gibt klare Regeln, die welche Situation regeln.

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Minderjährige grundsätzlich nicht in der Lage, rechtswirksame Verträge abzuschließen. Wenn also ein Minderjähriger vorgibt, volljährig zu sein und einen Abovertrag abschließt, ohne die erforderliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters einzuholen, handelt es sich um einen sogenannten „Schein-Vertrag“. In diesem Fall ist der Vertrag zunächst unwirksam da die erforderliche Einwilligung fehlt.

Sollte also eine Rechnung für das abgeschlossene Abo kommen ist es wichtig die wahren Umstände zu offenbaren und dem Aboanbieter mitzuteilen, dass man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig war und dadurch keine wirksame Zustimmung vorlag. Da der Vertrag dann unwirksam ist – müssen Minderjährige das Abo nicht bezahlen.

Allerdings könnte der Aboanbieter versuchen rechtliche Schritte einzuleiten. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Aboanbieter wegen Betrugs klagen könnte. In diesem Fall wird jedoch deutlich: Dass der Minderjährige keine arglistige Absicht hatte allerdings sich in der Unkenntnis seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit befand.

Es ist also ratsam die wahren Umstände offen zu legen die fehlende Geschäftsfähigkeit zu betonen und den Vertrag für nichtig zu erklären. Rechtlicher Rat von einem Anwalt kann in solchen Situationen ähnlich wie weiterhelfen um potenzielle rechtliche Schritte des Aboanbieters zu klären.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Minderjährige sich bewusst sind, dass sie nur in begrenztem Maße rechtsgeschäftsfähig sind und keine langfristigen finanziellen Verpflichtungen ohne Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters eingehen dürfen.






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