Kleidung zu kaufen, kann ein wahres Vergnügen sein. Bleibt der Kauf jedoch nicht ohne Probleme wird das Vergnügen oft getrübt. In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgetaucht: Was passiert, wenn frisch gekaufte Kleidung nach dem Waschen ihre Farbe ändert? Die Situation ist vielen bekannt: Man kauft ein Kleidungsstück, händigt es vorsichtig über die 🧺 und erfreut sich an dem Prozess des Waschen. Doch plötzlich - nach der Handwäsche ist das Kleidungsstück nicht weiterhin das was es war. Die Farbe ist verwischt oder verfärbt. Was nun?
Nach den Gepflogenheiten des Einzelhandels – unabhängig von großen Marken wie ESPRIT – gibt es einige klare Richtlinien. Zunächst einmal stellt sich die Frage ob die Verfärbung innerhalb des Kleidungsstücks auf eine mangelhafte Qualität zurückzuführen ist. Ist das Material nicht farbecht – könnten Sie ein Umtauschrecht in Anspruch nehmen. Oftmals kann der Kaufbeleg – der Kassenzettel – hierbei das Zünglein an der ⚖️ sein. Herrscht eine klare Beschreibung auf dem Etikett – etwa „waschbar bei 30°C“ – und die Anweisungen wurden befolgt, könnte dies einen Gewährleistungsanspruch begründen. Gut zu wissen ist – dass der Käufer innerhalb der ersten sechs Monate für festgestellte Mängel nicht verantwortlich ist. § 439 BGB gibt den Kunden hier einen klaren rechtlichen Rahmen.
Aber was geschieht, wenn der Mangel von einer anderen Kleidung verursacht wurde? Beispiel: ein rotes T-Shirt und ein weißes T-Shirt werden zusammen gewaschen und das Weiße wird rosa. Hierbei werden die Verantwortlichkeiten komplexer. In diesem Fall ist ein Umtausch nicht mehr möglich. Egal ´ ob die Etiketten noch vorhanden sind oder nicht ` der Verbraucher kann sich leider nicht mehr auf einen Mangel berufen. Die Schuld für die Verfärbung liegt hier nicht mehr beim Hersteller was die gesamte Angelegenheit herausfordernder gestaltet. Dies führt oft zu Verunsicherung unter den Käufern. Sollte also ein Austausch nicht durchsetzbar sein bleibt der Weg der Reklamation. Selbst ohne Etikett bleibt das Produkt im Zentrum der Diskussion.
Es ist zum Glück nicht ausgeschlossen, ebenfalls ohne die originalen Etiketten einen Anspruch geltend zu machen. Die wiederentdeckten Waschhinweise können erhebliche Bedeutung haben. Schließlich hängt an diesen Informationen oft die Frage „Hat der Anbieter bei der Erstellung desils eine falsche Zusicherung gegeben?“. Dies ist unbedingt wichtig – die Etiketten sind schließlich nicht nur schnöde Papierschnipsel. Man muss sie wie eine Art Vertrag betrachten – eine Verpflichtung seitens des Herstellers, ein gewisses Maß an Qualität und Gebrauchsfähigkeit zu gewährleisten. Hat der Käufer sich an diese Vorgaben gehalten darf er auch auf die zugesicherte Qualität bestehen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Ist ein Umtausch nicht möglich, könnten Sie trotzdem durch Reklamation zu Ihrem Recht kommen. Die Optionen sind variabel – und die Gesetzgebung stützt den Verbraucher erheblich. Letztendlich ist der beste Schritt beim nächsten Einkauf ein Augenmerk auf die Etiketten zu legen. Dokumentieren Sie den Kauf! Sehen Sie es also als eine Kombination aus Käuferverantwortung und Herstellerverpflichtung. Schauen Sie nun ebendies hin ´ denn das nächste Mal könnten Sie derjenige sein ` der sich über eine Verfärbung ärgert. Der Weg der Beschwerde muss richtig beschritten werden, während der Einzelhandel bestrebt ist die Kundenzufriedenheit zu wahren!
