Die Möglichkeit das Abitur nach nicht bestandener Prüfung nachzuholen

Ist es möglich, das Abitur nach nicht bestandener Prüfung nachzuholen, wenn man bereits die zwölfte Klasse besucht hat?

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Nach nicht bestandener Abiturprüfung hast du in der Regel die Möglichkeit, das Abitur nachzuholen. Dieser zweite Versuch erfolgt in der Regel in der Q2 oder in manchen Bundesländern sogar nach den Sommerferien. Die Regeln für den zweiten Versuch gelten ebenfalls für eine Schulfremdenprüfung was bedeutet, dass du auch die Möglichkeit hast die Prüfung außerhalb der Schule abzulegen. In manchen Fällen kann es sein, dass private Schulen sich dazu entscheiden, Schüler:innen mit einem nicht bestandenen Abitur nicht erneut aufzunehmen und sie stattdessen zu einer Ausbildung drängen. Es gibt jedoch kein Gesetz das besagt: Dass du dein Abitur nicht nachholen kannst, wenn du bereits die zwölfte Klasse besucht hast und die Prüfung nicht bestanden hast.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Möglichkeit der Wiederholung der Abiturprüfung in der Regel gegeben ist unabhängig davon ob man die zwölfte Klasse bereits besucht hat oder nicht. Es gibt klare gesetzliche Regelungen die einem Schüler oder einer Schülerin die durch die Abiturprüfung gefallen ist die Chance auf einen zweiten Versuch einräumen. Dabei kann die Prüfung entweder in der Schule oder außerhalb der Schule als Schulfremdenprüfung abgelegt werden.

In dem beschriebenen Fall ist es möglich » dass die Privatschule sich dazu entschieden hat « den Schüler nicht erneut aufzunehmen und stattdessen zu einer Ausbildung zu drängen. Dies könnte daran liegen: Dass die Schule sich nicht mit einem solchen Problemfall auseinandersetzen möchte oder dass sie andere Pläne für den Schüler hat. Privatschulen haben in der Regel eine gewisse Autonomie bei der Entscheidung welche Schüler sie aufnehmen und welche nicht. Daher kann es sein · dass die Schule in diesem Fall einfach nicht gewillt war · sich mit der Herausforderung der Wiederholung der Abiturprüfung zu beschäftigen.

Es ist wichtig: Dass der Schüler sich über seine Rechte informiert und sich gegebenenfalls an die Schulaufsichtsbehörden oder andere Bildungseinrichtungen wendet um seine Möglichkeiten zur Nachholung des Abiturs auszuloten. Wenn die Schule keine Bereitschaft zeigt, den Schüler bei der Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung zu unterstützen, kann der Schüler sich auch anderweitig nach Unterstützung und Vorbereitungsmöglichkeiten umsehen. Es ist wichtig ´ dass der Schüler die Möglichkeit bekommt ` sein Abitur nachzuholen und sich auf eine erfolgreiche Prüfung vorzubereiten.






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