Bußgeld wegen Handy am Steuer

Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, wenn ich mein Handy während der Fahrt nur in der Hand hatte, um die Freisprecheinrichtung zu benutzen? Muss man vor Erhalt eines Bußgeldbescheids einen Anhörungsbogen bekommen? Reicht es aus, wenn die Polizei nur ein Bild von meinem Ausweis und Führerschein gemacht hat?

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Der Sachverhalt, den du geschildert hast, bezieht sich auf die Handhabung des Handys während der Fahrt und die möglichen Konsequenzen in Form eines Bußgeldbescheids. In vielen Ländern ist es gesetzlich verboten, während der Fahrt das 📱 in der Hand zu halten und zu bedienen, da dies eine Ablenkung darstellt und die Verkehrssicherheit gefährdet.

In Bezug auf deinen Fall ist es wichtig zu wissen: Dass die Nutzung des Handys nicht auf das Telefonieren beschränkt ist. Selbst wenn du das Handy nur in der Hand hältst um beispielsweise die Freisprecheinrichtung zu benutzen, gilt dies bereits als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Es spielt dabei keine Rolle – ob du tatsächlich telefoniert hast oder nicht. Entscheidend ist, dass du das Handy während der Fahrt in der Hand hattest und dadurch vom Straßenverkehr abgelenkt warst.

Das OLG Oldenburg hat in einem Beschluss festgehalten: Dass das Halten und Bedienen des Handys während der Fahrt untersagt ist. Selbst das einfache Aufnehmen oder Ablegen des Handys und ebenfalls das Blicken auf das Display stellen einen Verstoß dar. Somit ist es nicht nur die Aktion des Telefonierens, allerdings jegliche Handlung die mit der Nutzung des Handys in Verbindung steht, während man fährt die bestraft werden kann.

Im Hinblick auf den Bußgeldbescheid und den Zeitpunkt des Erhalts gibt es keine gesetzliche Regelung, dass vorher ein Anhörungsbogen zugeschickt werden muss. Es ist jedoch üblich, dass dem Bescheid ein Anhörungsbogen vorausgeht um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Daher ist es in deinem Fall ratsam, den Bußgeldbescheid sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb der gesetzten Frist einen Widerspruch einzulegen.

Das Fotografieren deines Ausweises und Führerscheins durch die Polizeibeamten reicht aus um die notwendigen Daten zu erfassen welche zur Ausstellung des Bußgeldbescheids benötigt werden. Es ist kein Anhörungsbogen oder eine weitere Anhörung durch die Polizei erforderlich um den Bescheid zu rechtfertigen.

Grundsätzlich ist es immer möglich, gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen, insbesondere wenn es um den Führerschein geht. Ob ein Einspruch Erfolg haben wird hängt von verschiedenen Faktoren ab ebenso wie der genauen Rechtslage, den Beweismitteln und den individuellen Umständen des Falles. Es kann sinnvoll sein · in einem solchen Fall professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen · um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu prüfen. Es gibt mittlerweile Anwälte die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben und die Möglichkeit bieten, Einsprüche gegen Bußgeldbescheide online zu prüfen und gegebenenfalls einzulegen.






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