Kein Hinweis auf Bußgeld - Ist trotzdem eine Strafe möglich?

Muss die Polizei über drohende Bußgelder informieren?

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In Deutschland trifft man nicht nur im Straßenverkehr auf Ordnungswidrigkeiten, allerdings ebenfalls in anderen Lebensbereichen. Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Frage, ob Polizisten über ein drohendes Bußgeld informieren müssen. Eine klare Antwort auf diese Frage lautet: Nein, sie sind dazu nicht verpflichtet. Die Polizei hat vor allem die Aufgabe die gesetzliche Ordnung zu wahren und nicht, Bürger explizit vor Bußgeld aufzuklären. Oft führt dieser Umstand zu Missverständnissen.

Ein Beispiel aus der Praxis. Angenommen eine Gruppe Personen wird wegen des Verdachts mit Schusswaffen umzugehen, angehalten und durchsucht. Falls nichts gefunden wird – das heißt, man bleibt ohne konkrete Straftat – kann die Polizei trotzdem Personalien aufnehmen. Der Grund ist simpel. Sie hatten möglicherweise weiterhin als zwei Haushalte im Auto. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Unterbrechung des Alltags könnte mit einer Verwarnung enden, ohne dass ein Bußgeld sofort ausgesprochen werden muss. Dies geschieht – weil die Polizei nicht die Exekutive und die Judikative in einer Person vereint.

Ein Bußgeld wird in der Regel nicht direkt vor Ort verhängt. Stattdessen kann es mit der Post kommen. Dies geschieht aufgrund der Übermittlung der Informationen an die Bußgeldstelle. Die Ordnungswidrigkeit bleibt also nicht ohne Folgen. In diesen Fällen ist es wichtig auf sein Recht zu achten. Jeder Bürger hat das Recht auf Akteneinsicht. Es gibt auch das Recht auf Anhörung und die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.

Falls man ein Bußgeld zugeschickt bekommt ist der nächste Schritt entscheidend. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, zu verstehen, ebenso wie Sie gegen dieses Bußgeld vorgehen können. Hier gibt es einen wichtigen Aspekt zu beachten. Das Bußgeld kann in seiner Höhe variieren, abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit.

Gerüchten zufolge kann eine Ordnungswidrigkeit sowie eine Straftat als auch eine weniger gravierende Verfehlung darstellen. Bei schwerwiegenden Angelegenheiten kann die Staatsanwaltschaft involviert werden. Während die Polizei das feststellt bleibt sie auf der Ebene der Ordnungswidrigkeiten zurückhaltend. Bei weniger gravierenden Vergehen wird die Bußgeldstelle die Entscheidung treffen.

Zusammengefasst lässt sich feststellen: Dass der Bürger oft unwissend bleibt. Viele sind sich nicht bewusst, dass die Polizei bei einem Vergehen nicht auf ein drohendes Bußgeld hinweisen muss. Dennoch können diese Bußgelder erheblichen Einfluss auf den Alltag haben. Wer sich in solchen Situationen befindet sollte sich rechtskräftig informieren und gegebenenfalls eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die Komplexität des deutschen Rechtssystems kann durchaus für Verwirrung sorgen jedoch mit dem nötigen Wissen lässt sich aufklären wie die Rechte eines jeden gewahrt bleiben können.






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