Kein Hinweis auf Bußgeld - Ist trotzdem eine Strafe möglich?

Müssen Polizisten bei einer Ordnungswidrigkeit darauf hinweisen, dass ein Bußgeld droht?

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Nein die Polizei ist nicht verpflichtet, dich explizit darauf hinzuweisen, ob ein Bußgeld droht. Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, bedeutet dies jedoch, dass keine Strafe, allerdings ein Bußgeld verhängt werden kann. Buße und Strafe sind juristisch unterschiedliche Begriffe. In deinem Fall wurden ihr aufgrund des Verdachts auf Schusswaffen angehalten und durchsucht. Da nichts gefunden wurde – wurden eure Personalien aufgenommen. Ein Polizist wies euch darauf hin · dass ihr mit weiterhin als zwei Haushalten im Auto unterwegs wart · was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nach einer kurzen Zeit wurde euch jedoch mitgeteilt: Dass ihr weiterfahren dürft. Obwohl euch nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass ein Bußgeld droht, könnt ihr dennoch eine Bußgeldforderung per Post erhalten.

Die Polizei ist in erster Linie für die Exekutive zuständig und nicht für die Judikative. Das bedeutet – dass sie keine Strafen verhängen können. Wenn ein Sachverhalt sowie eine Ordnungswidrigkeit als ebenfalls eine Straftat darstellt, wird die Polizei in der Regel nicht über die Straftat schweigen. Eine Straftat wird von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht behandelt, obwohl dabei hier ein Strafverfahren eingeleitet wird. Eine Ordnungswidrigkeit hingegen kann von der Bußgeldstelle geprüft und ein entsprechendes Bußgeld festgesetzt werden.

Sicherlich ist es mal möglich, dass ihr eine Bußgeldforderung per Post erhaltet, da euch die Ordnungswidrigkeit bezüglich der Anzahl der Haushalte im Auto mitgeteilt wurde. Es besteht also die Möglichkeit, dass die Polizei die Informationen an die zuständige Bußgeldstelle weiterleitet und diese dann das Bußgeldverfahren einleitet. Es liegt jedoch in der Entscheidung der Bußgeldstelle, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld festgesetzt wird.

Es ist wichtig zu beachten: Dass ihr bei einer Ordnungswidrigkeit bestimmte Rechte habt. Dazu gehört unter anderem das Recht auf Akteneinsicht, das Recht auf Anhörung und das Recht auf Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid. Solltet ihr eine Bußgeldforderung erhalten, könnt ihr euch an einen Anwalt wenden um eure Rechte geltend zu machen und mögliche Einsprüche gegen das Bußgeld einzulegen.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Polizei nicht verpflichtet ist, euch explizit darauf hinzuweisen, dass ein Bußgeld droht. Eine Ordnungswidrigkeit kann jedoch zu einem Bußgeldverfahren und einer Bußgeldforderung führen. Bei einer solchen Forderung habt ihr bestimmte Rechte die ihr geltend machen könnt. Es empfiehlt sich – bei Fragen oder Unsicherheiten einen Anwalt zu konsultieren.






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