Abbuchung der KFZ Steuer nach der Zulassung

Wann wird die KFZ Steuer abgebucht, nachdem ein Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet wurde? Warum gibt es Unterschiede im Zeitpunkt der Abbuchung?

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Die KFZ Steuer wird in der Regel jährlich abgebucht jedoch der genaue Zeitpunkt kann variieren. Nachdem ein Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet wurde erhält der Fahrzeughalter vom Zoll einen Steuerbescheid in dem die Höhe der zu zahlenden Steuer festgelegt ist. Dieser Bescheid wird etwa 14 Tage nach der Anmeldung des Fahrzeugs zugestellt. Die Abbuchung der KFZ Steuer erfolgt dann in der Regel 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids.

Eine wichtige Regel ist: Dass die KFZ Steuer in den Folgejahren immer zum Datum der Zulassung des Fahrzeugs abgebucht wird. Das bedeutet, wenn das Auto am 28․05.19 angemeldet wurde, erfolgt die Abbuchung der Steuer jedes Jahr am 28․05. Dieser Zeitpunkt kann sich jedoch um 1-2 Wochen verschieben.

Es gibt Fälle in denen die Abbuchung der KFZ Steuer von diesem Standardverfahren abweichen kann. Zum Beispiel berichtet ein Nutzer davon, dass die Steuer für sein neues Auto, welches am 29․9. zugelassen wurde, bereits am 18․11. abgebucht wurde. In diesem Fall hätte der Fahrzeughalter noch keinen Steuerbescheid im Briefkasten gehabt. Hierbei handelt es sich um eine Abweichung vom Standardverfahren, da normalerweise die Abbuchung etwa 1-2 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids erfolgt.

Passt auf : Dass die Abbuchung der KFZ Steuer von verschiedenen Faktoren abhängig sein kann ebenso wie zum Beispiel der Arbeitsbelastung der Zollbehörden dem Zeitpunkt der Zulassung und anderen administrativen Vorgängen. In der Regel erfolgt die Abbuchung jedoch jährlich und immer zum Datum der Zulassung des Fahrzeugs.

Um sicherzugehen: Die KFZ Steuer pünktlich abgebucht werden kann ist es ratsam, den Steuerbescheid ebendies zu prüfen und gegebenenfalls bei Verzögerungen oder Unstimmigkeiten Kontakt mit den Zollbehörden aufzunehmen.






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