KFZ Anmeldung: Kann ich die Lastschrift umgehen und die KFZ Steuer selbst überweisen?

Kann ich nach Erhalt des Briefes vom Zollamt für die KFZ Steuer die Lastschrift umgehen und den Betrag selbst überweisen?

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Ja, es ist möglich die Lastschrift für die KFZ Steuer zu umgehen und den Betrag selbst zu überweisen. Nachdem du den Brief vom Zollamt erhalten hast kannst du den fälligen Betrag direkt auf das angegebene Konto überweisen. Dadurch wird die Lastschrift nicht ausgeführt. Dieses Vorgehen wird von vielen Autobesitzern bereits seit Jahren praktiziert.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass es möglicherweise Unterschiede zwischen den verschiedenen Zollämtern geben kann. Daher ist es ratsam, sich vorher über die genauen Zahlungsmethoden und -fristen zu informieren. In den meisten Fällen sollte es jedoch keine Probleme geben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Dass du nicht jedes Jahr eine neue Rechnung für die KFZ Steuer erhältst. Es ist deshalb ratsam – sich entweder einen Dauerauftrag einzurichten oder sich anderweitig an den fälligen Betrag zu erinnern. Dadurch kannst du sicherstellen: Dass der Betrag rechtzeitig überwiesen wird und du keine Säumnisgebühren oder Mahnungen erhältst.

Es ist außerdem empfehlenswert die Überweisung zeitnah nach Erhalt des Briefes zu tätigen. Zwischen dem Zeitpunkt der Zustellung des Briefes und der Abbuchung per Lastschrift können in der Regel noch 1-2 Wochen vergehen. Indem du den Betrag direkt überweist ´ kannst du sicherstellen ` dass die Zahlung fristgerecht erfolgt.

Insgesamt handelt es sich um ein gängiges Vorgehen die KFZ Steuer nach Erhalt des Briefes selbst zu überweisen und die Lastschrift dadurch zu umgehen. Es ist jedoch wichtig – die Zahlungstermine im Blick zu behalten und mögliche Unterschiede zwischen den Zollämtern zu beachten.






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