Rechte bei Ablehnung einer pro forma Ausschreibung

Welche Rechte haben Bewerber bei der Ablehnung einer pro forma Ausschreibung?

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In der Welt der Stellenausschreibungen stellt sich oft die Frage – was passiert, wenn man bei einer pro forma Ausschreibung nicht berücksichtigt wird? Juristische Klarheit erhält man jedoch nicht immer. Bei einer pro forma Ausschreibung ist es durchaus üblich: Dass Arbeitgeber keine Gespräche führen müssen. Das Bewerberfeld bleibt oft nur ein Statist – die Realität ist dadurch oft frustrierend.

Kein rechtlicher Anspruch auf Vorstellungsgespräche! Ein Blick auf die jeweilige Stellenausschreibung zeigt schnell, dass der Arbeitgeber die Auswahl nach eigenem Ermessen trifft. Dies geschieht unabhängig von der persönlichen Einschätzung der Bewerber. Im Klar– ebenfalls wenn du das Gefühl hast ausgezeichnet auf die Stelle zu passen bleibt die Entscheidung beim Arbeitgeber. Er könnte dich möglicherweise einfach überspringen ohne einen Grund zu nennen.

In deinem Fall gilt eine interne Ausschreibung da deine Bewerbung an einer Universität läuft. Diese Situation erfordert selbstverständlich die Berücksichtigung spezieller Regelungen die im öffentlichen Dienst einzuhalten sind. Wer die Entscheidung anfechten möchte könnte mit einer Klage konfrontiert werden.

Die Verantwortung die Qualifikationen der gewählten Person zu belegen – liegt dann beim Arbeitgeber. Es sei jedoch daran erinnert – im öffentlichen Dienst bewegen sich diese Evaluationen oft innerhalb strenger formaler Grenzen. Eine gründliche Eigenanalyse ist also unerlässlich. Überlege dir ebendies – bist du tatsächlich besser geeignet für die Stelle?

Unbequem könnte die Situation jedoch werden. Eine Klage gegen den derzeitigen Arbeitgeber könnte langfristig problematisch werden. Ein solches Vorgehen führt häufig dazu: Dass Spannungen im Arbeitsverhältnis entstehen. Dies könnte dich weiterhin kosten – als es den Nutzen wert ist.

Da die pro forma Ausschreibung häufig nur dem Zweck dient – einen vorab bestimmten Wunschkandidaten zu formalisieren – sind die Chancen auf einen rechtlichen Sieg gering. Den Beweis zu erbringen ´ dass du der geeignetere Kandidat bist ` wird dir kaum gelingen. Die bestehende Position des Wunschkandidaten könnte schwerwiegende Auswirkungen auf deine weitere berufliche Laufbahn haben.

Letztlich gilt – ein Anspruch auf Feedback besteht nicht! Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet seine Beweggründe darzulegen. Möchtest du deine Situation proaktiv angehen? In diesem Fall wäre es ratsam aktiv nach anderen Möglichkeiten zu suchen die besser zu deinen Interessen und Fähigkeiten passen. Der Weg ist oft steinig – allerdings er führt vielleicht zu einer besseren Zukunft.

Insgesamt – die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar und relativ restriktiv. Das Verständnis der eigenen Rechte und der generellen Praktiken im Bewerbungsprozess ist der 🔑 um in einer solchen Situation klug zu reagieren.






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