Rechte bei Ablehnung einer pro forma Ausschreibung

Kann eine Stelle bei einer pro forma Ausschreibung ohne Vorstellungsgespräch an einen anderen Bewerber vergeben werden? Besteht ein Anspruch auf Feedback bei Ablehnung?

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Bei einer pro forma Ausschreibung besteht keine rechtliche Verpflichtung, Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen oder eine Ablehnung zu begründen. Auch wenn du der Meinung bist ´ gut auf das ausgeschriebene Profil zu passen ` sieht der Arbeitgeber das möglicherweise anders. Es liegt in seinem Ermessen – wen er zum Vorstellungsgespräch einlädt und letztendlich einstellt.

In deinem Fall handelt es sich um eine interne Stellenausschreibung an deiner Universität. Hier gelten möglicherweise spezifische Regelungen des öffentlichen Dienstes. Wenn du gegen die Ablehnung vorgehen möchtest könntest du eine Klage einreichen. Dabei müsste die zuständige Stelle nachweisen, dass die ausgewählte Person besser qualifiziert und geeigneter für die Stelle ist als du. Im öffentlichen Dienst werden solche Entscheidungen in der Regel anhand formaler Qualifikationen und konkreter Vorerfahrungen getroffen. Es ist deshalb wichtig ´ im Vorfeld zu prüfen ` ob du tatsächlich objektiv überlegen bist.

Allerdings ist zu beachten, dass eine Klage bei deinem derzeitigen Arbeitgeber (der Universität) möglicherweise zu Spannungen führen kann, besonders wenn du noch länger dort arbeiten möchtest. Eine Klage gegen eine interne Stellenausschreibung kann unangenehm sein und das Arbeitsverhältnis belasten.

Wenn es sich tatsächlich um eine pro forma Ausschreibung handelt, wird in der Regel bereits vorher ein Wunschkandidat ausgewählt. Dieser Wunschkandidat passt perfekt zu den Vorstellungen des Arbeitgebers. In solchen Fällen führt ein Einspruch oder eine Klage in der Regel zu keinem Erfolg. Es ist nahezu unmöglich nachzuweisen: Dass ein anderer Bewerber nicht noch besser auf die Stelle gepasst hätte.

Insgesamt besteht kein rechtlicher Anspruch auf Feedback bei einer Ablehnung. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die Gründe für die Entscheidung offenzulegen. Es ist ratsam offen mit der Situation umzugehen und in Zukunft weitere Möglichkeiten zu suchen die besser zu deinen Interessen und Fähigkeiten passen.






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