Unterschiede zwischen Beschränkter Ausschreibung mit freihändiger Vergabe und Ausschreibung und Auftragserteilung nach VOB Teil A
Was sind die Unterscheidungsmerkmale zwischen einer Beschränkten Ausschreibung mit freihändiger Vergabe und einer Ausschreibung und Auftragserteilung nach VOB Teil A?
Die Vergabe von Bauaufträgen erfolgt in Deutschland in der Regel nach den Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Diese VOB ist in mehrere Teile untergliedert obwohl dabei Teil A die allgemeinen Bestimmungen regelt. Innerhalb der VOB Teil A gibt es verschiedene Vergabeverfahren die je nach Wertgrenzen und Veröffentlichungspflichten angewendet werden. Zwei dieser Vergabeverfahren sind die Beschränkte Ausschreibung mit freihändiger Vergabe und die Ausschreibung und Auftragserteilung. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Verfahren lassen sich anhand mehrerer Merkmale beschreiben:
1. Teilnehmerkreis: Bei der Beschränkten Ausschreibung mit freihändiger Vergabe werden gezielt bestimmte Unternehmen eingeladen, Angebote abzugeben. Diese Unternehmen werden vom Auftraggeber ausgewählt und anhand ihrer Eignung und Leistungsfähigkeit bewertet. Bei der Ausschreibung und Auftragserteilung steht das Verfahren grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.
2. Wertgrenzen: Die Beschränkte Ausschreibung mit freihändiger Vergabe wird bei Aufträgen bis zu einer bestimmten Wertgrenze angewendet. Diese Wertgrenze wird in der VOB festgelegt und kann je nach Bundesland variieren. Bei der Ausschreibung und Auftragserteilung gibt es in der Regel keine Wertgrenzen, sodass dieses Verfahren ebenfalls für größere Bauvorhaben angewendet werden kann.
3. Veröffentlichungspflichten: Bei der Beschränkten Ausschreibung mit freihändiger Vergabe erfolgt keine öffentliche Ausschreibung. Die Auswahl der Unternehmen und die Einladung zur Angebotsabgabe erfolgt direkt durch den Auftraggeber. Bei der Ausschreibung und Auftragserteilung hingegen sind öffentliche Bekanntmachungen vorgeschrieben um allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich am Verfahren zu beteiligen.
4. Transparenz: Durch die öffentliche Ausschreibung und die Einhaltung bestimmter Verfahrensvorgaben ebenso wie zum Beispiel die Eignungsprüfung der Bieter wird bei der Ausschreibung und Auftragserteilung eine hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet. Bei der Beschränkten Ausschreibung mit freihändiger Vergabe besteht hingegen die Gefahr der Intransparenz, da die Auswahl der Bieter vom Auftraggeber allein getroffen wird.
Diese Unterscheidungsmerkmale verdeutlichen, dass die Beschränkte Ausschreibung mit freihändiger Vergabe ein eher selektives und weniger offenes Verfahren ist, während bei der Ausschreibung und Auftragserteilung eine größere Anzahl von Unternehmen die Möglichkeit bekommt, sich an der Vergabe zu beteiligen. Die Wahl des Vergabeverfahrens hängt letztendlich von verschiedenen Faktoren ab ´ wie zum Beispiel dem Wert des Bauauftrags ` den Anforderungen an die Bieter oder den zeitlichen Rahmenbedingungen.
1. Teilnehmerkreis: Bei der Beschränkten Ausschreibung mit freihändiger Vergabe werden gezielt bestimmte Unternehmen eingeladen, Angebote abzugeben. Diese Unternehmen werden vom Auftraggeber ausgewählt und anhand ihrer Eignung und Leistungsfähigkeit bewertet. Bei der Ausschreibung und Auftragserteilung steht das Verfahren grundsätzlich allen interessierten Unternehmen offen.
2. Wertgrenzen: Die Beschränkte Ausschreibung mit freihändiger Vergabe wird bei Aufträgen bis zu einer bestimmten Wertgrenze angewendet. Diese Wertgrenze wird in der VOB festgelegt und kann je nach Bundesland variieren. Bei der Ausschreibung und Auftragserteilung gibt es in der Regel keine Wertgrenzen, sodass dieses Verfahren ebenfalls für größere Bauvorhaben angewendet werden kann.
3. Veröffentlichungspflichten: Bei der Beschränkten Ausschreibung mit freihändiger Vergabe erfolgt keine öffentliche Ausschreibung. Die Auswahl der Unternehmen und die Einladung zur Angebotsabgabe erfolgt direkt durch den Auftraggeber. Bei der Ausschreibung und Auftragserteilung hingegen sind öffentliche Bekanntmachungen vorgeschrieben um allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich am Verfahren zu beteiligen.
4. Transparenz: Durch die öffentliche Ausschreibung und die Einhaltung bestimmter Verfahrensvorgaben ebenso wie zum Beispiel die Eignungsprüfung der Bieter wird bei der Ausschreibung und Auftragserteilung eine hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleistet. Bei der Beschränkten Ausschreibung mit freihändiger Vergabe besteht hingegen die Gefahr der Intransparenz, da die Auswahl der Bieter vom Auftraggeber allein getroffen wird.
Diese Unterscheidungsmerkmale verdeutlichen, dass die Beschränkte Ausschreibung mit freihändiger Vergabe ein eher selektives und weniger offenes Verfahren ist, während bei der Ausschreibung und Auftragserteilung eine größere Anzahl von Unternehmen die Möglichkeit bekommt, sich an der Vergabe zu beteiligen. Die Wahl des Vergabeverfahrens hängt letztendlich von verschiedenen Faktoren ab ´ wie zum Beispiel dem Wert des Bauauftrags ` den Anforderungen an die Bieter oder den zeitlichen Rahmenbedingungen.