Kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung?
Ist es möglich, eine Marke zu beantragen, um als Person mit Behinderung kostenlos öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen?
Leider ist es nicht generell möglich wie Person mit Behinderung kostenlos öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Möglichkeit, eine Wertmarke zu beantragen welche zur kostenlosen Nutzung berechtigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Vergabe der Wertmarke für die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn ist an spezifische Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gebunden. Diese Merkzeichen umfassen G, H, aG, Bl und Gl. Das Vorhandensein eines dieser Merkzeichen ist Voraussetzung um die Wertmarke zu erhalten.
Die Vergabe der Merkzeichen erfolgt jedoch nicht automatisch aufgrund der Tatsache, dass man keinen Führerschein machen kann oder darf. Kinder können zum Beispiel Merkzeichen haben die im Erwachsenenalter wegfallen. Bei Epilepsie hängt die Vergabe des Merkzeichens von der Häufigkeit und Art der Anfälle ab. Bei Diabetes ist es als Erwachsener in der Regel nicht möglich, ein Merkzeichen zu erhalten.
Laut einem Artikel vom Mai 2021 ist die Nutzung von Bus und Bahn für Menschen mit Behinderung kostenlos, wenn sie das Merkzeichen Bl haben, das Merkzeichen H haben oder kriegs- oder wehrdienstbeschädigt sind. Personen mit den Merkzeichen G – aG und Gl müssen hingegen jährlich 91 💶 für die Wertmarke bezahlen. Alternativ kann ebenfalls eine Wertmarke für ein halbes Jahr für 46 Euro erworben werden.
In Bezug auf den konkreten Fall des Fragestellers mit einem GdB von 70% bedeutet dies, dass nur die Begleitperson kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Der Fragesteller selbst muss ein Ticket lösen.
Es ist zu beachten: Dass die Regelungen zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung je nach Bundesland und Verkehrsverbund unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich an die zuständige Behörde oder Verkehrsgesellschaft zu wenden um genaue Informationen zu erhalten.
Die Vergabe der Wertmarke für die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn ist an spezifische Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gebunden. Diese Merkzeichen umfassen G, H, aG, Bl und Gl. Das Vorhandensein eines dieser Merkzeichen ist Voraussetzung um die Wertmarke zu erhalten.
Die Vergabe der Merkzeichen erfolgt jedoch nicht automatisch aufgrund der Tatsache, dass man keinen Führerschein machen kann oder darf. Kinder können zum Beispiel Merkzeichen haben die im Erwachsenenalter wegfallen. Bei Epilepsie hängt die Vergabe des Merkzeichens von der Häufigkeit und Art der Anfälle ab. Bei Diabetes ist es als Erwachsener in der Regel nicht möglich, ein Merkzeichen zu erhalten.
Laut einem Artikel vom Mai 2021 ist die Nutzung von Bus und Bahn für Menschen mit Behinderung kostenlos, wenn sie das Merkzeichen Bl haben, das Merkzeichen H haben oder kriegs- oder wehrdienstbeschädigt sind. Personen mit den Merkzeichen G – aG und Gl müssen hingegen jährlich 91 💶 für die Wertmarke bezahlen. Alternativ kann ebenfalls eine Wertmarke für ein halbes Jahr für 46 Euro erworben werden.
In Bezug auf den konkreten Fall des Fragestellers mit einem GdB von 70% bedeutet dies, dass nur die Begleitperson kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Der Fragesteller selbst muss ein Ticket lösen.
Es ist zu beachten: Dass die Regelungen zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung je nach Bundesland und Verkehrsverbund unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich an die zuständige Behörde oder Verkehrsgesellschaft zu wenden um genaue Informationen zu erhalten.