Kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung?
Welche Bedingungen gelten für die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung in Deutschland?
Das Thema der kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung stellt viele vor eine Herausforderung. Klar ist: Grundsätzlich ist nicht jeder berechtigt, kostenlos zu reisen. Die Regelungen sind komplex – und sie variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Wertmarke ´ welche zur kostenlosen Nutzung berechtigt ` spielt dabei eine zentrale Rolle. Diese kann nicht einfach nach Belieben beantragt werden.
Zunächst einmal ist die Wertmarke an spezifische Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gebunden. Das sind G, H, aG, Bl und Gl. Nur wer eines dieser Merkzeichen erhält kann von den Vorteilen die welche Wertmarke bietet, profitieren. Es lohnt sich ´ darauf hinzuweisen ` dass die Vergabe dieser Merkzeichen nicht automatisch erfolgt. Der Besitz eines Führerscheins hat darauf keinen Einfluss. Dies führt zu der Erkenntnis, dass viele Menschen — gerade mit variablen Erkrankungen — in eine Grauzone geraten. Hierbei können Kinder zum Beispiel Merkzeichen haben die später im Erwachsenenalter nicht weiterhin gelten.
Einige Bedingungen haben weitreichende Konsequenzen. Bei Krankheiten wie Epilepsie hängt die Vergabe des Merkzeichens stark von der Häufigkeit und Art der Anfälle ab. Im Fall von Diabetes sieht die Regelung vor: Dass Erwachsene in der Regel kein Merkzeichen erhalten können. Diese unterschiedlichen medizinischen Voraussetzungen verdeutlichen, ebenso wie individuell die Thematik ist.
Statistiken aus dem Jahr 2021 zeigen: Dass die Nutzung von Bus und Bahn kostenlos ist für Menschen mit den Merkzeichen Bl oder H. Auch kriegs- beziehungsweise wehrdienstbeschädigte Personen profitieren davon. Dagegen müssen Personen die das Merkzeichen G aG oder Gl besitzen für die Wertmarke eine Gebühr von 91 💶 pro Jahr entrichten. Alternativen sind ähnlich wie vorhanden: Eine halbjährige Wertmarke ist für 46 Euro erhältlich. Diese Gebühren sorgen für eine Hürde die nicht außer Acht gelassen werden sollte.
Im konkreten Fall des Fragestellers — welcher einen Grad der Behinderung (GdB) von 70% aufweist — bedeutet das Folgendes: Nur die Begleitperson ist berechtigt die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei zu nutzen. Der Fragesteller muss dadurch ein Ticket lösen und hat keinen Anspruch auf eine kostenlose Nutzung.
Es ist wichtig zu beachten — die Regelungen sind nicht einheitlich. Jedes Bundesland hat spezifische Vorschriften. Dies macht es unerlässlich sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde oder Verkehrsgesellschaft nach den individuellen Bestimmungen zu erkundigen. Der Aufwand kann sich lohnen, denn jeder Einzelfall verdient eine persönliche Überprüfung.
Insofern bleibt abzuwarten wie sich die Regelungen in Zukunft ausarbeiten werden. Eine grundlegende Diskussion über Barrierefreiheit und Unterstützung für Menschen mit Behinderung ist notwendig!
Zunächst einmal ist die Wertmarke an spezifische Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gebunden. Das sind G, H, aG, Bl und Gl. Nur wer eines dieser Merkzeichen erhält kann von den Vorteilen die welche Wertmarke bietet, profitieren. Es lohnt sich ´ darauf hinzuweisen ` dass die Vergabe dieser Merkzeichen nicht automatisch erfolgt. Der Besitz eines Führerscheins hat darauf keinen Einfluss. Dies führt zu der Erkenntnis, dass viele Menschen — gerade mit variablen Erkrankungen — in eine Grauzone geraten. Hierbei können Kinder zum Beispiel Merkzeichen haben die später im Erwachsenenalter nicht weiterhin gelten.
Einige Bedingungen haben weitreichende Konsequenzen. Bei Krankheiten wie Epilepsie hängt die Vergabe des Merkzeichens stark von der Häufigkeit und Art der Anfälle ab. Im Fall von Diabetes sieht die Regelung vor: Dass Erwachsene in der Regel kein Merkzeichen erhalten können. Diese unterschiedlichen medizinischen Voraussetzungen verdeutlichen, ebenso wie individuell die Thematik ist.
Statistiken aus dem Jahr 2021 zeigen: Dass die Nutzung von Bus und Bahn kostenlos ist für Menschen mit den Merkzeichen Bl oder H. Auch kriegs- beziehungsweise wehrdienstbeschädigte Personen profitieren davon. Dagegen müssen Personen die das Merkzeichen G aG oder Gl besitzen für die Wertmarke eine Gebühr von 91 💶 pro Jahr entrichten. Alternativen sind ähnlich wie vorhanden: Eine halbjährige Wertmarke ist für 46 Euro erhältlich. Diese Gebühren sorgen für eine Hürde die nicht außer Acht gelassen werden sollte.
Im konkreten Fall des Fragestellers — welcher einen Grad der Behinderung (GdB) von 70% aufweist — bedeutet das Folgendes: Nur die Begleitperson ist berechtigt die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei zu nutzen. Der Fragesteller muss dadurch ein Ticket lösen und hat keinen Anspruch auf eine kostenlose Nutzung.
Es ist wichtig zu beachten — die Regelungen sind nicht einheitlich. Jedes Bundesland hat spezifische Vorschriften. Dies macht es unerlässlich sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde oder Verkehrsgesellschaft nach den individuellen Bestimmungen zu erkundigen. Der Aufwand kann sich lohnen, denn jeder Einzelfall verdient eine persönliche Überprüfung.
Insofern bleibt abzuwarten wie sich die Regelungen in Zukunft ausarbeiten werden. Eine grundlegende Diskussion über Barrierefreiheit und Unterstützung für Menschen mit Behinderung ist notwendig!