Wird einem Auszubildenden zum Automobilkaufmann ein Fahrzeug gestellt?

Bekommt man während einer Ausbildung zum Automobilkaufmann ein Fahrzeug gestellt?

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In den meisten Fällen wird einem Auszubildenden zum Automobilkaufmann kein Fahrzeug gestellt. Die Bereitstellung eines Autos während der Ausbildung hängt meistens vom jeweiligen Autohaus oder Arbeitgeber ab. Der Führerschein ist jedoch in vielen Fällen zwingend erforderlich da es zu den Aufgaben eines Automobilkaufmanns gehört Kundenautos zu bewegen. Aus diesem Grund ist der Besitz eines PKW-Führerscheins in den Stellenbeschreibungen oft eine Voraussetzung.

Es gibt jedoch einige Autohäuser die ihren Auszubildenden kostenlos ein Fahrzeug bereitstellen. Diese sind jedoch die Ausnahme und nicht die Regel. Die meisten Autohäuser sehen keinen Vorteil darin ´ einem Azubi ein Fahrzeug zu überlassen ` da der Chef dadurch keinen direkten Nutzen hat. Daher sollte man nicht davon ausgehen: Dass einem während der Ausbildung ein Auto gestellt wird.

Der Auszubildende ist selbst dafür verantwortlich zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb zu gelangen. Die Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind in der Regel die üblichen Lösungen. Es empfiehlt sich daher – vor Beginn der Ausbildung die Möglichkeiten der Mobilität zu prüfen und gegebenenfalls eine finanzielle Planung aufzustellen.

Dennoch sollte angemerkt werden: Dass die Regelungen von Autohaus zu Autohaus unterschiedlich sein können. Es kann vorkommen – dass einige Unternehmen ihren Auszubildenden ein Fahrzeug zur Verfügung stellen. Daher ist es wichtig, bei Bewerbungsgesprächen oder in Gesprächen mit dem Arbeitgeber nachzufragen, ob es Möglichkeiten für eine Fahrzeugnutzung während der Ausbildung gibt.

Zusätzlich zur Erstellung eines eigenen Fahrzeugplans ist es ratsam, den Führerschein frühzeitig anzugehen um den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden. Die Ausbildung zum Automobilkaufmann beinhaltet oft Tätigkeiten wie das Rangieren von Autos in und aus der Werkstatt oder das Bewegen von Neuwagen in und aus der Halle. Ein PKW-Führerschein ist deshalb von Vorteil und in den meisten Fällen erforderlich.






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