Schüler die aufgrund chronischer Erkrankungen häufig fehlen, stehen vor besonderen Herausforderungen. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall einer Schülerin die in einem Zeitraum von vier Wochen über einen kumulierten Fehlzeitanspruch verfügt. Ihre Lehrer und die Schulleitung kennen die gesundheitlichen Schwierigkeiten ´ da diverse Fachärzte attestiert haben ` dass sie viele Male zur Kur musste. Dies wirft wichtige Fragen auf.
Erstens: Ist das Fehlen in der Schule gerechtfertigt, wenn das Krankheitsbild bekannt ist? Im deutschen Schulsystem ist festgelegt, dass Schüler eine Anwesenheit von weiterhin als 50 % haben müssen um benotet werden zu können. Diese Regelung gilt ohne Ausnahme – allerdings chronische Krankheiten erfordern oft ein sensibles Vorgehen. Es wäre wichtig: Dass die Schule hier eine differenzierte Betrachtungsweise hat.
Zweitens: Die Frage nach der Benotung. Es ist möglich ´ dass die Schule in Einzelfällen entscheidet ` die Notenvergabe zu modifizieren. Es gibt jedoch rechtliche Grundlagen. Eine gültige Zensur muss bewiesen werden. So könnte es in diesem Fall dazu kommen: Dass die Schülerin nur eine Note für das Halbjahr erhält. Hierbei stellt sich die Frage – wie geht die Schule mit dieser Situation um?
Ein weiterer Aspekt bezieht sich auf die Zulassung zum Abitur. Die Schülerin macht sich verständlicherweise Sorgen darum nicht für das Abitur zugelassen zu werden. Dies scheint jedoch unbegründet. Laut den Vorgaben spielt die Halbjahresnote keine Bedeutung für die Zulassung zum Abitur – entscheidend ist die Endnote des Jahres. Das Semesterzeugnis ist im Hinblick auf die Leistungsbewertung von weniger Relevanz.
Zukünftige Möglichkeiten sind zu berücksichtigen. Bei erneut hohen Fehlzeiten könnte die Schülerin eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Diese Prüfung dient dazu den gesamten Lehrstoff des Jahres zu bewerten. Im schlimmsten Fall könnte eine Wiederholung der Klasse notwendig werden. Dennoch bleibt zu hoffen – dass sich die Lage der Schülerin durch bessere gesundheitliche Verhältnisse oder eine vertrauensvolle Kommunikation mit der Schule verbessert.
Schließlich möchte ich betonen, dass das Fehltage-System nicht starr anzuwenden ist. Chronische Erkrankungen erfordern Empathie und einen Austausch zwischen Eltern, Schülern und Lehrern. Wichtig ist – dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Hier könnten Schulen übergreifende Lösungen ausarbeiten um den Bedürfnissen chronisch kranker Schüler gerecht zu werden.
Insgesamt bleibt festzuhalten – die Regelungen sind klar, doch es gibt Handlungsspielräume. Ein offener Dialog zwischen Schülerin und Lehrkräften könnte der 🔑 zu einer Lösung sein die sowie den schulischen Anforderungen entspricht als ebenfalls der Gesundheit Rechnung trägt.
