Die Installation von Überwachungskameras in gemeinschaftlichen Bereichen eines Mehrfamilienhauses ebenso wie etwa im Keller führt oft zu Kontroversen. Ein wichtiger Aspekt ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Nach deutschem Recht ist die Nutzung solcher Kameras ohne Zustimmung aller betroffenen Parteien nicht gestattet. Das gilt besonders für Bereiche die von mehreren Mietern genutzt werden.
Eine wichtige rechtliche Grundlage bildet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Klar definiert sind die Voraussetzungen unter denen Bildmaterial erhoben werden darf. Die 📷 darf nicht ohne Wissen der gefilmten Personen betrieben werden. Der Kellerbereich ist häufig ein Ort wo sich Mieter unbeobachtet fühlen möchten. Ein Eingriff in die Privatsphäre durch eine Kamera könnte als erheblicher Verstoß gegen persönliche Rechte gewertet werden. Des Weiteren gilt es zu berücksichtigen: Dass die DSGVO in ihren6 und 9 klare Regelungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten aufstellt.
Eine Überwachungskamera die nicht nur den eigenen Bereich allerdings ebenfalls Gemeinschaftsräume erfasst kritisiert man sehr scharf. In solch einem Fall wo die Kamera möglicherweise auch Unbefugte aufnimmt, überschreitet der Nachbar eindeutig die Grenzen des Erlaubten. Mieter müssen ihren Protest gegen solche Maßnahmen nicht nur verbal äußern – sie haben das Recht, sich zudem an den Vermieter zu wenden. Als Verwalter der Immobilie kann dieser entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Hierbei wird oft übersehen, dass alternative Sicherheitslösungen existieren. Ein Zutrittsschutz ´ den jedoch nicht alle Mieter wahrnehmen können ` könnte eine umsetzbare Lösung darstellen. Alarmanlagen » die potenzielle Einbrecher abschrecken « können vielfach beliebter sein. Weil sie keine persönlichen Daten aufzeichnen respektieren sie die Privatsphäre jedes einzelnen Mieters.
Die Frage des Datenschutzes wird in der heutigen Zeit immer bedeutender. Ein Umdenken in der Gesellschaft ist spürbar. Mieter haben ein rechtliches Fundament um gegen unerlaubte Überwachungen vorzugehen. Die Notwendigkeit eines anonymen und respektvollen Zusammenlebens sollte dabei stets im Fokus stehen. In einer Zeit, in der technische Überwachungsmöglichkeiten täglich zunehmen, rückt es weiterhin denn je in den Vordergrund die Rechte der Gemeinschaft zu wahren.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass Nachbarn vor dem Aufstellen einer Kamera im Keller des Mehrfamilienhauses die Zustimmung aller Mieter einholen müssen. Datenschutz und persönliche Rechte sind mit enormer Wichtigkeit zu betrachten. Mieter die sich unwohl fühlen, sind gut beraten, ihre Bedenken offen zu äußern und im Zweifel rechtzeitig Kontakt zum Vermieter aufzunehmen.
