Überwachung mit Kameras im Mehrfamilienhaus

Darf mein Nachbar eine Kamera im Keller aufstellen und wie ist es mit dem Datenschutz?

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Die Installation von Überwachungskameras im Keller eines Mehrfamilienhauses ist ein heikles Thema, das sowie rechtliche als ebenfalls datenschutzrechtliche Aspekte berührt. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, ohne die Zustimmung aller im Haus lebenden Mieter und des Vermieters Überwachungskameras in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie dem Keller zu installieren. Dies gilt auch dann – wenn die 📷 nur den Eingang zum eigenen Kellerbereich überwachen soll.

In Bezug auf den Datenschutz ist zu beachten: Dass die Aufnahme und Speicherung von Bildmaterial auf dem Personen zu erkennen sind, besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Personen dürfen grundsätzlich nicht ohne ihre Erlaubnis gefilmt oder fotografiert werden. Daher ist es wichtig, dass der Nachbar alle rechtlichen Vorgaben und Datenschutzbestimmungen einhält, bevor er eine Kamera im Kellerbereich installiert.

Wenn die Kamera den Flur oder andere Gemeinschaftsbereiche filmt und dadurch auch Personen außerhalb des eigenen Kellerbereichs erfasst, verstößt dies eindeutig gegen den Datenschutz. In diesem Fall wäre die Installation der Kamera nicht nur unerlaubt, allerdings auch rechtlich problematisch.

Sollte der Nachbar dennoch eine Kamera im Keller installieren ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen haben die Mieter das Recht, dies beim Vermieter zu melden. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass keine unerlaubten Überwachungsmethoden im Haus angewandt werden und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Es ist wichtig: Dass der Nachbar die Privatsphäre und die Rechte seiner Nachbarn respektiert und sich an die geltenden Gesetze und Regularien zum Datenschutz hält. Sollte er jedoch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit im Kellerbereich haben, könnte er alternative Maßnahmen wie die Installation einer Alarmanlage in Erwägung ziehen die keine Verletzung der Privatsphäre anderer Mieter darstellt.






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