Klärung der Ansprüche: PS4-Garantie und Gewährleistung bei MediaMarkt
Was sind die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung und welche Ansprüche hat man in Bezug auf die PS4 bei MediaMarkt?
###
Der Kauf einer Konsole stellt oft eine große Investition dar. Im Jahr 2015 erwarb ein Kunde seine PS4 bei MediaMarkt und sieht sich nun in einer problematischen Situation. Die Konsole wird laut und heiß. Dies führt zu rechtlichen und vertraglichen Fragestellungen. Während des Gesprächs mit einem MediaMarkt-Mitarbeiter erfuhr der Käufer, dass er nur ein Jahr Garantie habe ebenfalls wenn auf dem Kassenzettel von zwei Jahren Gewährleistung die Rede ist.
Hier ist es wichtig die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung zu verstehen. Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers. Sie sichert dem Käufer zu: Dass das Produkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums ohne Mängel funktioniert. Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt. Nach deutschem Recht hat der Käufer bei einem Neugerät eine Gewährleistung von zwei Jahren.
Im ersten halben Jahr nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer nachweisen: Dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Das ist oft eine Herausforderung. Bei der PS4 kann das Problem des lauten Betriebs auf die Lüfter zurückzuführen sein. Staubansammlungen oder ein falscher Aufstellungsort sind häufige Ursachen. Die Konsole ist so konzipiert – dass die Luft seitlich angesaugt wird. Eine unzureichende Belüftung kann dazu führen: Dass sie überhitzt. Deshalb ist es ratsam die PS4 regelmäßig zu reinigen und sicherzustellen, dass genügend Platz um das Gerät herum vorhanden ist.
Käufer sollten sich notfalls nicht abwimmeln lassen. Ein Besuch im Geschäft ist sinnvoll. Der Kunde kann das Problem schildern und auf die zwei Jahre Gewährleistung hinweisen. Ist der Verkäufer unbehrlich ´ sollte man nicht zögern ` die Geschäftsleitung einzubeziehen. Diese Schritte können oft zu einer Lösung führen.
Der angeführte Fall ist nicht einzigartig. Viele Elektronikverkäufer bieten nur ein Jahr Garantie an während gesetzlich zwei Jahre Gewährleistung bestehen. Bei MediaMarkt ist man häufig mit ähnlichen Erfahrungen konfrontiert. Es ist ratsam – sich im Vorfeld ebendies zu informieren. Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen sollte jedem Käufer bewusst sein.
Zusammengefasst ist die rechtliche Situation hinsichtlich der PS4 klar: Es besteht eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Käufer sollten diese auch durchsetzen können. Daher ist es wichtig – gut informiert und vorbereitet in das 💬 mit dem Verkäufer zu gehen.
Letztendlich sind nicht nur Technik, allerdings auch Recht und Verbraucherschutz von großer Bedeutung. Denn im Fall der Fälle sollte der Verbraucher seine Rechte gekonnt einfordern können.
Der Kauf einer Konsole stellt oft eine große Investition dar. Im Jahr 2015 erwarb ein Kunde seine PS4 bei MediaMarkt und sieht sich nun in einer problematischen Situation. Die Konsole wird laut und heiß. Dies führt zu rechtlichen und vertraglichen Fragestellungen. Während des Gesprächs mit einem MediaMarkt-Mitarbeiter erfuhr der Käufer, dass er nur ein Jahr Garantie habe ebenfalls wenn auf dem Kassenzettel von zwei Jahren Gewährleistung die Rede ist.
Hier ist es wichtig die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung zu verstehen. Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Verkäufers. Sie sichert dem Käufer zu: Dass das Produkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums ohne Mängel funktioniert. Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt. Nach deutschem Recht hat der Käufer bei einem Neugerät eine Gewährleistung von zwei Jahren.
Im ersten halben Jahr nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer nachweisen: Dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Das ist oft eine Herausforderung. Bei der PS4 kann das Problem des lauten Betriebs auf die Lüfter zurückzuführen sein. Staubansammlungen oder ein falscher Aufstellungsort sind häufige Ursachen. Die Konsole ist so konzipiert – dass die Luft seitlich angesaugt wird. Eine unzureichende Belüftung kann dazu führen: Dass sie überhitzt. Deshalb ist es ratsam die PS4 regelmäßig zu reinigen und sicherzustellen, dass genügend Platz um das Gerät herum vorhanden ist.
Käufer sollten sich notfalls nicht abwimmeln lassen. Ein Besuch im Geschäft ist sinnvoll. Der Kunde kann das Problem schildern und auf die zwei Jahre Gewährleistung hinweisen. Ist der Verkäufer unbehrlich ´ sollte man nicht zögern ` die Geschäftsleitung einzubeziehen. Diese Schritte können oft zu einer Lösung führen.
Der angeführte Fall ist nicht einzigartig. Viele Elektronikverkäufer bieten nur ein Jahr Garantie an während gesetzlich zwei Jahre Gewährleistung bestehen. Bei MediaMarkt ist man häufig mit ähnlichen Erfahrungen konfrontiert. Es ist ratsam – sich im Vorfeld ebendies zu informieren. Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen sollte jedem Käufer bewusst sein.
Zusammengefasst ist die rechtliche Situation hinsichtlich der PS4 klar: Es besteht eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Käufer sollten diese auch durchsetzen können. Daher ist es wichtig – gut informiert und vorbereitet in das 💬 mit dem Verkäufer zu gehen.
Letztendlich sind nicht nur Technik, allerdings auch Recht und Verbraucherschutz von großer Bedeutung. Denn im Fall der Fälle sollte der Verbraucher seine Rechte gekonnt einfordern können.
