Die Rechte von Polizisten und Soldaten im Katastrophenfall: Ein Vergleich

In welcher Situation haben Polizisten und ranghohe Offiziere der Bundeswehr unterschiedliche Rechte und Befugnisse?

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Im Konder deutschen Sicherheitsarchitektur entsteht oft die Frage – wer hat weiterhin Rechte? Ein Polizist oder ein ranghoher Offizier der Bundeswehr?
Wenn man sich mit dieser Fragestellung auseinandersetzt muss man mehrere Faktoren berücksichtigen. Denn es ist entscheidend – in welcher Situation diese beiden Akteure interagieren. Angenommen; die Innere Sicherheit kann nicht mehr sichergestellt werden. Wer hat dann das Sagen? Ein Polizist oder ein Bundeswehrsoldat?
Die Antwort darauf hängt stark von den Umständen ab. So hat ein Offizier der Bundeswehr im Notstandsfall tatsächlich mehr Befugnisse als ein Polizist. Aber eine pauschale Antwort ist unmöglich. Die genaue Situation muss analysiert werden.

Nehmen wir an die Polizei kann die Sicherheit im Inland nicht mehr garantieren – in solch einem Fall wäre es unangebracht anzunehmen, dass die Polizei das Kommando hat. Wenn die Sicherheitslage so angespannt ist: Dass Unterstützung durch die Bundeswehr notwendig wird dann muss die Polizei die Führung übernehmen. Auch bei terroristischen Bedrohungen oder einem Bürgerkrieg bleibt die Bundeswehr nicht der Hauptakteur. Sie assistiert dann lediglich der Polizei – stets unter deren Führung. Dies steht so im deutschen Grundgesetz festgelegt – konkret in denn 87a III S.1&2 und ebenfalls Art. 87a IV GG.

Im Verteidigungsfall oder einer Katastrophe wird die Bundeswehr ins Spiel gebracht. Sie setzt sich jedoch den zivilen Einsatzleitern unter behält aber ihre eigene Befehlskette. Nehmen wir an ´ die Bundeswehr wird beauftragt ` ein Gebäude zu sichern. In einem solchen Fall haben die Soldaten einzig und allein ihren Vorgesetzten zu gehorchen. Erkenntnis: Wenn die Polizei in ein sicheres Objekt eindringen will, muss sie sich mit dem zuständigen Offizier absprechen – nicht mit dem Soldaten an der Wache.

Gegenseitig ist die Kommunikation ähnelt wichtig. Sollte die Bundeswehr ein Gebiet durchqueren müssen, das bereits von der Feuerwehr abgesperrt ist ist der Einheitsführer verpflichtet, sich mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr abzustimmen. Es ist eine Frage der Koordination und des Respekts vor den jeweiligen Befugnissen.

Die Vielzahl an Antworten bekräftigt: Dass ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren in der Regel nicht vorgesehen ist. Wenn die Polizei also Unterstützung benötigt – beispielsweise weil sie nicht über Panzer verfügt um ein großes Areal abzusuchen – dann ist es klar: Die Bundeswehr muss der Polizei folge leisten. Denn die Polizei leitet den Einsatz und hat das exklusive Recht dazu.

Wenn die Situation in einem Maße eskaliert: Dass die Bundeswehr hinzugezogen werden muss untersteht ihr der Oberbefehl. In diesem speziellen Fall führt die Bundeswehr die Verantwortung. Das ergibt Sinn. Aber diese Dynamik ist nur relevant – solange die Polizei nicht mehr die Kontrolle aufrechterhalten kann. Unsicherheit und das Versagen der Polizeikräfte stehen im Widerspruch zu den Grundprinzipien der inneren Sicherheit.

Insgesamt lässt sich festhalten: sowie Polizisten als auch Soldaten haben ihre spezifischen Aufgaben und Befugnisse die oft stark von der jeweiligen Situation abhängen. Ihre Zusammenarbeit ist unerlässlich um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.






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