Gesetz
Mal ganz einfach erklärt:
Was ist das?
Bitte so leicht verständlich wie möglich
9 Antworten zur Frage
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Gesetz der Mechanik.
Bewegungen die auftreten, wenn man eine Kraft aufbringt.würde ich so zusammenfassen
Okay das ist schon wieder so kurz dass ich den Zusammenhang nicht verstehe
Also Gegenstände sind ja träge.das heisst wenn du einen Bauklotz auf den Tisch stellst, dann bewegt er sich nicht.aber wenn du ihn mit dem Finger anschiebst, dann schleift er über den Tisch.also wendest du eine Kraft auf und einen trägen Gegenstand zu bewegen.
F=m*a
F = Summe aller angreifenden Kräfte
m = Masse
a = Beschleunigung
hier alle 3:
Newtonsche Gesetze – Wikipedia
hier,das Ultimative
Goldene Regel der Mechanik
Die Goldene Regel der Mechanik lautet: Was an Kraft gewonnen wird, geht an Weg verloren.
Eine andere Formulierung bindet den physikalischen Sinn – eine sehr große Kraft, durch eine kleine zu ersetzen – schon mit Worten ein: Was an Kraft eingespart wird, muss an Weg zugesetzt werden.
Die Regel vernachlässigt Reibungsverluste und folgt aus dem Energieerhaltungssatz, da die mechanische Energie das Wegintegral der Kraft ist. Das Produkt aus Kraft und Weg, also die Arbeit, bleibt gleich.
Eine Anwendung ist der Flaschenzug: Bei einem gewöhnlichen Faktorenflaschenzug mit n Rollen beträgt die erforderliche Kraft zum Heben eines Gegenstandes mit der Gewichtskraft F nur , und um eine Höhendifferenz von h zu überwinden, ist die Seillänge zu ziehen. Die aufzuwendende Energie ist dann das Produkt. Hier gilt also: Was an Kraft gewonnen wird, muss man an Seillänge zugeben.
nur ein wiki link Goldene Regel der Mechanik – Wikipedia
Warum hast du ständig irgendwelche Männer auf deinen Avatar Bildchen?
Wie: Ständig?
Mhm. kommt mir gar nicht so oft vor.?
Vor deinem neuen Selbsbildnis hattest du Wochenlang nur Männer.
Na wenn du meinst.
Dieser jetzige ist jedoch mein Avatar, wegen dem, was er gemacht hat, nicht wegen dem, was er ist bzw. wegen seiner Männlichkeit
Gesetz zur Projektion von Werbung auf dem Gehweg
evtl. straßen verkehrs ordnung.
Soche ein Gobo Lenkt evtl. Autofahrer ab.
Was aber nicht greift in der Fußgängerzonene.
Raumnutzungsortnung evtl. belästigung der Anwohner o.ä
frag doch mal beim Ordnugsamt nach.
nochwach
Gesetz in Deutschland gegen Todesstrafe
Schon gewusst: In Hessen gibt es noch die Todesstrafe
hier ginbts noch die Todesstrafe -- aber wird durch das höhere Bundesgesetz wieder aufgehoben ABER die noch höhere EU Verfassung hat sie wieder eingeführt
nordbayern.de - Die EU öffnet der Todesstrafe eine Hintertüre - Ressorts
Also es gibt somit in ganz Deutschland kein Gesetz, das uns vor der Todesstrafe schützt
achso--- zur sog. Menschenrechtskonvention. bedrucktes Papier ohne Anspruch auf Schutz
Die EMRK ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Was du in der Ergänzung schreibst stimmt nicht.
Das Grundgesetz sagt eindeutig das die Todesstrafe abgeschafft ist. Also gibt es ein Gesetz das für ganz Deutschland gilt das dich vor der Todesstrafe schützt.
Lediglich in Hessen darf diese noch verhängt werden wird aber dann sobald es vor ein Bundesgericht geht wieder aufgehoben.
Die Ergänzung ist natürlich noch größerer Quatsch.
Du hast halt keine Ahnung aber tust den Experten spielen.
Und zudem Mediengelenkt Systemtreu- denn nur dann kann man so hohl reagieren.
Die EU Verfassung ist geltendes EU Recht--- Dass Ihr beide das nicht wahrhaben wollt, zeigt nur, dass man Euch jeden Müll erzählen kann und ihr glaubt alles.
Logisch wird nicht erzählt, dass wir europaweit wieder die Todesstrafe haben. Dann würde es ja einen Aufschrei geben. Und so bleibt es bei mediendummen Bürgern, die alles glauben, was in der Glotze beerichtet wird
Es ist eindeutig die Todesstrafe wieder eingeführt worden- Nur weil Ihr das wahrhaben wollt, heisst nicht, das dem nicht so ist.
Ihr beide überweist ja auch SEPA und nicht BLZ/Konto--- tja EU halt.
Übrigens: Es gibt bereits euroweit Proteste gegen die Wiedereinführung
Mir klar, dass ihr es nicht mitbekommen habe
Man sollte halt mal das Ei Pät beiseite legen
Was ist das für ein Quatsch?
Was hat die Todesstrafe mit SEPA zu tun?
Wer sagt, dass die Todesstrafe wieder eingeführt ist? So einen Irrsinn sollte man verbieten
Taifun kann oder will nicht lesen. Dort steht, daß es um die Todesstrafe im Kriegsfalle geht.
Art. 102 Grundgesetz und Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonventionen
Artikel 102 des Deutschen Grundgesetzes: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Außerdem Artikel 31 GG desselben: "Bundesrecht bricht Landesrecht."
Da es in der Hessischen Landesverfassung noch die Möglichkeit gibt die Todesstrafe zu verhängen, ist der Artikel oben auch nicht unwichtig.
Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
In Art 1 steht das Folterverbot im übertragenen Sinn. In Art 2 wird nochmal auf die Menschenrechte verwiesen in denen dann auch konkret auf ein Verbot der Folter eingegangen wird.
da glaubt ein Träumer ans Grundgesetz
*lacht sich einen*
achja, und alle sind vor dem gesetz gleich.*brüllt vor lachen
Solche Bemerkungen gehören hier nicht hin
Wo sind eigentlich die Mods wenn man mal sinnfreie Kommentare löschen sollte?
Gesetz von der Erhaltung der Masse
Bei einer chemischen reaktion behält das reaktionsprodukt die gleiche masse wie der ausgangsstoff.
d.h wenn du z.B. Kohle verbrennst,entsteht Asche.Das heißt aber nicht,dass die Asche jetzt die gleiche Masse besitzt wie das verbrannte Stück Kohle,es entstand zusätzlich CO2 und auch das hat Masse.
Gesetz zum blitzen
Geschwindigkeitsmessungen sind grundsätzlich ohne Ankündigung durchführbar.
Die Geschw.begrenzungen ergeben sich insbesondere im außerörtlichen Bereich aus der Planung und Bemessung der Straßen. Soll heißen: wenn eine Straße mit ihren Kurven für 100 km/h ausgelegt ist, dann ist es gefährlich, dort mit 130 langzufahren. Weil man bspw. aus den Kurven getragen werden könnte.
Zu beachten sind bei der Geschwindigkeitsmessung allerdings die Mindestentfernungen zum entsprechenden Schild. Das sind je nach Bundesland 150 bis 200 m. Abgeweichungen von dieser Regel sind bei Abschnitten mit besonderer Gefährdung erlaubt.
Generell ist die Rechtslage allerdings so, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung sofort ab Ankündigung/Verkehrsschild gilt. Man hat also so vorausschauend zu fahren, dass man bereits beim 100-Schild nur noch 100 fährt, und nicht noch 130.
P.S. 100-Zone gibt es nicht. Die Zonenregelung ist nur für Geschwindigkeitsbereiche von 30 km/h und weniger vorgesehen. Diese werden auch nur in Wohngebieten und somit im innerörtlichen Nebennetz eingerichtet.
(in der Presse wird ja gern auch mal von "30-Zone auf Hauptverkehrsstraße" gesprochen. Das sind dann aber nur 30-Strecken. Zonen haben noch ganz andere Voraussetzungen zu erfüllen und bewirken andere Regeln, bspw. hinsichtlich der Vorfahrt).
1. Grundsätzlich ist das "Blitzen" in allen Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen erlaubt: innerorts, auf Kreis- Land- und Bundesstraßen und besonderen Bereichen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen z. B. Tempo 80 in Autobahnbaustellen u. a. m.
2. Natürlich dürfen die "Blitzer" die Verkehrsteilnehmer durch ihre Kontrollmaßnahmne nicht veranlassen, so plötzlich und für andere Verkehrsteilnehmer unerwartet zu bremsen, dass es zu Unfällen kommt: man könnte sie sonst evtl. für den Unfall mit haftbar machen
Ein Blitzer muss glaub mindestens 15Meter von nem Ortsschild, Tempobegrenzungsschild etc stehen. Sonst geht denke ich alles.