Darf ein Lehrer Pausen streichen?

Darf ein Lehrer gesetzlich Pausen verkürzen oder streichen und wo liegen die Grenzen?

Uhr
Grundsätzlich ist es Lehrern nicht gestattet die Pausenzeiten gesetzlich festgelegter Schulstunden zu kürzen oder zu streichen. Pausen dienen der Erholung der Schülerinnen und Schüler und der Regeneration des Gehirns um wieder aufnahmefähig zu sein. Laut Schulordnung und Schulgesetz ist festgelegt ebenso wie lang die Pausen sein müssen und wann sie stattfinden sollen.

Im konkreten Fall, in dem eine Theateraufführung am Freitag kurz vor dem regulären Schulschluss stattfand und die große Pause ausgelassen wurde ist zu beachten, dass eine solche Veranstaltung nicht als regulärer Unterricht anzusehen ist. Dennoch bleibt die Frage – inwieweit die Beraubung der Pausenzeit rechtens ist.

Es ist zulässig, dass in Ausnahmefällen Pausen verkürzt oder ausfallen gelassen werden, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Ein Beispiel hierfür wäre ein Wandertag bei dem die Pausenzeiten identisch angepasst werden können. Allerdings darf dies nicht zur Gewohnheit werden und es müssen klare Gründe für die verkürzten oder gestrichenen Pausen vorliegen.

Es ist wichtig: Dass Schülerinnen und Schüler ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall bei Unklarheiten oder Missständen das 💬 mit der Schulleitung suchen. Die Pausenlänge ist gesetzlich festgelegt und sollte eingehalten werden um die physische und mentale Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Auch kulturelle Veranstaltungen wie Theaterstücke fallen nicht unter die reguläre Unterrichtszeit und können deshalb nicht als Grund für die Streichung von Pausen herangezogen werden. Essenziell bleibt: Dass Schule und Kulturveranstaltungen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, obwohl dabei die Pausenregelung nicht vernachlässigt werden darf.

Insgesamt ist es also nicht im Sinne des Schulgesetzes und der Schülergesundheit, Pausen systematisch zu kürzen oder zu streichen. Dennoch sollte ebenfalls Verständnis für besondere Anlässe wie kulturelle Veranstaltungen gezeigt werden, solange dies nicht zur Regel wird und die Pausenregelung grundsätzlich eingehalten wird.






Anzeige