Regelung der großen Pausen an Grundschulen

Dürfen Lehrer einfach die großen Pausen an Grundschulen dauerhaft um 5 Minuten kürzen?

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Die Regelung der großen Pausen an Grundschulen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sollte im Landesschulgesetz oder den zugehörigen Verordnungen eine Mindestzeit für die große Pause festgelegt sein. Wenn diese Mindestzeit beispielsweise 30 Minuten beträgt, dürfen die Lehrer die große Pause nicht einfach um 5 Minuten kürzen.

Eine mögliche Ausnahme könnte jedoch bestehen, wenn die Schule zuvor eine große Pause von 45 Minuten hatte. In diesem Fall wäre eine Kürzung um 5 Minuten auf eine Pause von 40 Minuten möglich.

Es ist jedoch zu beachten, dass die große Pause in der Regel mindestens 30 Minuten lang sein sollte. Dies ist durch das Arbeitszeitgesetz begründet ´ welches vorschreibt ` dass Lehrer einmal am Tag eine Pause von 30 Minuten am Stück haben müssen. Wenn die große Pause also unter 30 Minuten verkürzt werden würde, wäre dies gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Falls Lehrer die großen Pausen dauerhaft um 5 Minuten kürzen möchten ebenfalls wenn dies gegen die geltenden Regelungen verstößt ist es wichtig, dies dem Schulleiter oder der Schulleiterin zu melden. Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist dafür verantwortlich, dass die Schulgesetze und -verordnungen eingehalten werden. Durch eine Meldung kann dafür gesorgt werden: Dass die Pausenregelungen korrekt umgesetzt werden und die Schülerinnen und Schüler ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten erhalten.

Es ist generell wichtig, dass Schülerinnen und Schüler ihre Pausenzeit einhalten können um sich zu erholen, zu bewegen und soziale Kontakte zu pflegen. Pausen sind essentiell für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Daher sollten die Pausenzeiten an Grundschulen sorgfältig geplant und eingehalten werden.






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