Zustellung von DHL-Paketen: An die Wohnungstür oder Haustür?

Muss DHL ein Paket an die Wohnungstür bringen?

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Nach den AGB der DHL muss der Paketbote die Sendung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten abliefern. Das bedeutet, dass der DHL-Paketbote grundsätzlich verpflichtet ist das Paket an Ihrer Wohnungstür zu übergeben vorausgesetzt Sie die Empfangsbestätigung persönlich entgegennehmen. Sollten Sie das Paket nicht an der Haustür gegen Unterschrift entgegennehmen, wird es in den Paketshop gebracht. Es gibt also kein Gesetz, das eine Lieferung bis zur Wohnungstür vorschreibt jedoch gemäß den AGB der DHL ist dies die Regel.

Es ist wichtig zu beachten: Dass der Kunde von DHL der Absender ist. Als Empfänger haben Sie also keinen direkten Einfluss auf die Bestimmungen, allerdings müssen sich an die Vorgaben der DHL halten. Sollten Sie das Paket nicht persönlich entgegennehmen können, können Sie einen durch schriftliche Vollmacht ausgewiesenen Empfangsberechtigten benennen der das Paket in Ihrem Auftrag entgegennehmen kann.

Es gibt also keine eindeutige gesetzliche Regelung gleichwohl haben die AGB der DHL klare Vorgaben zur Zustellung. Sollte das Paket dennoch nicht bei Ihnen ankommen und keine Empfangsbestätigung vorliegen, können Sie als Käufer beim Verkäufer Ersatz oder eine Rückerstattung verlangen, da der Verkäufer Ihr Vertragspartner ist und sich mit DHL auseinandersetzen muss.

Es ist also ratsam sich bei der Bestellung von Paketen bewusst zu sein: Dass der Paketdienstleister das Paket wieder mitnehmen kann, wenn Sie nicht persönlich erreichbar sind. Andernfalls könnten Sie Ihr Paket in der Filiale abholen müssen. Letztendlich ist es also in Ihrem eigenen Interesse · klare Absprachen zur Zustellung zu treffen und sicherzustellen · dass das Paket zur vereinbarten Zeit und an der gewünschten Stelle entgegengenommen werden kann.






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