Zustellpflicht des DHL-Lieferanten: Muss er die Treppen hochlaufen?

Muss der DHL Lieferant nur bis zur Haustüre kommen oder muss er die Treppen zur Wohnungstür hochlaufen?

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Der DHL-Paketzusteller ist zur Zustellung an der Wohnungstür verpflichtet. Dies bedeutet, dass er grundsätzlich die Treppen zur Wohnungstür hochlaufen muss, ebenfalls wenn dies im vierten Stock liegt. Es ist richtig, dass ein Lieferant eigentlich nur bis zur ersten 🚪 liefern muss freilich gilt dies in Mietshäusern für die Tür der Wohnung und nicht die bzgl․ Hauses. Der Zusteller ist nicht verpflichtet ´ bis zur Haustür zu liefern ` allerdings bis zur Wohnungstür des Empfängers.

Es ist verständlich: Dass manche Lieferanten möglicherweise keine Lust haben so weit zu laufen. Dennoch ist es wichtig – sich die tägliche Belastung der Zusteller vor Augen zu führen. Sie tragen schwere Pakete und legen große Strecken zurück um die Pakete pünktlich zuzustellen. Es schadet also niemandem – dem Zusteller ein Stück entgegenzukommen. Wenn er klingelt; kann man schon einmal loslaufen und ihm entgegengehen. Dadurch erleichtert man dem Zusteller die Arbeit und zeigt Wertschätzung für seine Bemühungen.

Es ist auch möglich: Dass der Zusteller in manchen Fällen nicht in der Lage ist schwere oder sperrige Pakete bis zur Wohnungstür zu tragen. In solchen Fällen kann man mit dem Zusteller eine alternative Lösung erarbeiten, exemplarisch die Zustellung an der Haustür oder das Abstellen des Pakets im Erdgeschoss des Hauses. Es ist jedoch wichtig – dass man dies im Vorfeld mit dem Zusteller kommuniziert und gegebenenfalls alternative Pläne bespricht.

Es ist anzumerken: Dass es verschiedene Zustellorganisationen bei DHL gibt. Daher kann es Unterschiede geben – ebenso wie ebendies die Zustellung erfolgt. In der Regel ist jedoch der Paketzusteller zur Zustellung an der Wohnungstür verpflichtet. Es gibt auch Fälle in denen der Zusteller klingelt und wartet bis der Empfänger die Tür öffnet um das Paket persönlich entgegenzunehmen. Dies ist vor allem bei wertvollen oder unterschriftspflichtigen Sendungen der Fall.

Letztendlich hängt es von der individuellen Situation und den Vereinbarungen mit dem Zusteller ab, ob er die Treppen hochlaufen muss oder nicht. Es ist jedoch zu beachten, dass der DHL-Lieferant grundsätzlich zur Zustellung an der Wohnungstür verpflichtet ist und es deshalb wahrscheinlich ist, dass er auch die Treppen zur Wohnungstür hochlaufen muss.






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