Voraussetzungen für die private Beförderung in Learjet/Citation

Benötige ich für die private Beförderung in einem Business Jet eine gewerbsmäßige Berufspilotenlizenz oder reicht ein "Haus-und-Wiesen" PPL mit entsprechenden Ratings aus? Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für das Mitnehmen von Freunden und Familie in einem Business Jet?

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Für die private Beförderung in einem Business Jet wie einem Learjet oder Citation gelten spezielle rechtliche Bestimmungen und Voraussetzungen. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass ein "Haus-und-Wiesen" PPL (Private Pilot License) in der Regel nicht ausreicht um einen Business Jet zu fliegen. Das PPL berechtigt dazu, einmotorige kolbengetriebene Luftfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 2 Tonnen zu fliegen, schließt jedoch die Flugberechtigung für Jets aus. Um einen Business Jet zu fliegen ist in der Regel eine gewerbsmäßige Berufspilotenlizenz erforderlich, ebenso wie beispielsweise die CPL (Commercial Pilot License) oder ATPL (Airline Transport Pilot License).

Für die Beförderung von Freunden und Familie in einem Business Jet gelten ähnlich wie besondere Regelungen. Seit dem 1. Juli 2014 sind Selbstkostenflüge durch PPL-Inhaber wieder möglich. Dabei müssen die direkten Kosten gemäß EU-Verordnung auf alle Insassen einschließlich des Piloten so viel aufgeteilt werden. Dies bedeutet, dass entweder der Pilot die Kosten selbst trägt oder die Kosten gleichmäßig auf alle Passagiere aufgeteilt werden müssen.

Um genaue und verbindliche Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die private Beförderung in einem Business Jet zu erhalten, empfiehlt es sich, das Luftfahrt-Bundesamt zu kontaktieren. Das Luftfahrt-Bundesamt bietet kompetente und verlässliche Informationen zu Lizenzen für Luftfahrtpersonal und kann bei Fragen zu Type Ratings, Flugberechtigungen und rechtlichen Bestimmungen weiterhelfen. Das Referat L 4 des Luftfahrt-Bundesamts in Braunschweig ist für diese Themen zuständig und kann telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Es ist ratsam, sich direkt an die zuständigen Stellen wie das Luftfahrt-Bundesamt zu wenden um konkrete und verbindliche Auskünfte zu erhalten die auf die individuelle Situation zutreffen.






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