Die Rückverfolgung von IP-Adressen trotz der Änderung alle 24 Stunden

Wie können Straftäter durch ihre IP-Adresse identifiziert werden, obwohl sich diese alle 24 Stunden ändert? Wird aufgezeichnet, welche IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt einer Person zugewiesen wurde?

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Die Rückverfolgung von IP-Adressen kann trotz der Änderung alle 24 Stunden erfolgen. Hierbei spielt die Aufbewahrungspflicht der Internetprovider eine entscheidende Rolle. Internetprovider sind gesetzlich verpflichtet die IP-Adressen und ebenfalls deren Zuordnung zu einem Anschluss für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Sollte die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde innerhalb dieses Zeitraums die vertragliche Anschrift hinter einer IP-Adresse von einem bestimmten Zeitpunkt anfordern, sind die Internetprovider dazu verpflichtet diese Informationen herauszugeben.

Die Aufbewahrungsfrist variiert dabei von Land zu Land. In Deutschland beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestaufbewahrungspflicht derzeit sechs Monate. Dies bedeutet, dass der Internetprovider die Informationen über die IP-Adressen und deren Zuordnung zu einem Anschluss für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten speichern muss.

Somit ist es möglich, Straftäter anhand ihrer IP-Adresse zu identifizieren, selbst unter sich diese alle 24 Stunden ändert. Wenn die Staatsanwaltschaft mit einem konkreten Verdacht auf eine Straftat an Internetprovider herantritt und den Zeitpunkt (X) angibt zu dem die Informationen benötigt werden können die Internetprovider die entsprechenden Daten bereitstellen.

Es ist wichtig anzumerken, dass sich die IP-Adresse inzwischen nicht weiterhin bei jedem alle 24 Stunden ändert. Viele Internetprovider verwenden dynamische IP-Adressen die betreffend einen längeren Zeitraum stabil bleiben können. In einigen Fällen kann eine IP-Adresse sogar über mehrere Wochen oder Monate hinweg unverändert bleiben.

Des Weiteren zeichnen die Internetprovider auf, wann sie welchem Kunden welche IP-Adresse zugewiesen haben. Diese Informationen werden für einen bestimmten Zeitraum gespeichert. Somit ist es möglich, nachzuvollziehen welche IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt einer bestimmten Person zugewiesen war.

Im Fall von Straftaten im Darknet oder bei der Nutzung von Anonymisierungsdiensten wie Tor ist es jedoch schwieriger, eine direkte Verbindung zwischen einer Person und einer IP-Adresse herzustellen. Bei der Nutzung von Tor wird der Datenverkehr über mehrere Server geleitet um die eigene Identität zu verschleiern. Die IP-Adresse die am Ende der Tor-Verbindung erscheint, gehört häufig zu einem öffentlichen Internet-Café oder einem anderen Ort, an dem der Tor-Benutzer seine Identität verschleiert.

In solchen Fällen kann die Rückverfolgung der IP-Adresse schwieriger sein, da sie nicht unmittelbar mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht werden kann. Allerdings können durch die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden und Internetprovidern dennoch weitere Hinweise auf die Identität des Straftäters gefunden werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rückverfolgung von IP-Adressen trotz der Änderung alle 24 Stunden möglich ist. Durch die Aufbewahrungspflicht der Internetprovider können die entsprechenden Informationen über die Zuordnung von IP-Adressen zu Anschlüssen für einen bestimmten Zeitraum zurückverfolgt werden. Dies ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden Straftäter zu identifizieren selbst wenn diese versuchen, ihre Identität zu verschleiern.






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