Geblitzt werden als Einsatzfahrzeug - Was passiert?

Was passiert, wenn ein Streifenwagen/Krankenwagen/Feuerwehrauto beim schnell Fahren geblitzt werden?

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Wenn Einsatzfahrzeuge wie Streifenwagen, Krankenwagen oder Feuerwehrautos beim schnellen Fahren geblitzt werden, hängt dies von der Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab. Fahrzeuge die im Einsatz Sonderrechte wie Blaulicht und Einsatzhorn nutzen, dürfen die sonst gültige Geschwindigkeitsbeschränkung überschreiten, da das Blaulicht und Martinshorn die Inanspruchnahme von Sonderrechten signalisieren. Dadurch wird der Blitzer entweder deaktiviert oder das Vergehen nicht geahndet. Wenn jedoch keine Sonderrechte in Anspruch genommen wurden sind die Fahrer von Einsatzfahrzeugen wie normale Verkehrsteilnehmer behandelt. Sie müssen die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten und können bei einem Verstoß belangt werden. Selbst wenn Sonderrechte in Anspruch genommen wurden, kann der Fahrer zur Kasse gebeten werden, wenn die Geschwindigkeit weiterhin als 50% über der zugelassenen Geschwindigkeit lag. Passt auf : Dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO unabhängig von § 38 gilt und dass der Fahrer im Falle eines Verstoßes nach einer Einsatzfahrt dies bei der Polizei oder dem Landkreis melden kann um eine Strafe zu vermeiden. Wenn es sich jedoch um eine normale Fahrt wie Transport ´ Ausbildung oder Werkstattfahrt handelte ` muss der Fahrer die Strafe selbst zahlen. Insgesamt wird die Reaktion auf das Geblitzt-Werden eines Einsatzfahrzeugs also maßgeblich von der Inanspruchnahme von Sonderrechten und den Umständen der Fahrt bestimmt.






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