Nachnamen des Kindes ohne Vaterschaftsanerkennung

Ist es möglich, dass unser Sohn den Nachnamen des Vaters annimmt, ohne dass die Vaterschaft anerkannt wurde?

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In der Regel erhält ein Kind den Nachnamen der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und die Vaterschaft nicht anerkannt wurde. Die Vaterschaftsanerkennung und die Festlegung des Nachnamens des Kindes sind in vielen Ländern gesetzlich geregelt und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Im vorliegenden Fall ist es möglich ´ dass das Kind den Nachnamen des Vaters annimmt ` ebenfalls wenn die Vaterschaft noch nicht anerkannt wurde.

In Deutschland muss die Geburtsurkunde des Kindes innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt beim Standesamt eingetragen werden. Dies ist unabhängig davon ob die Vaterschaft bereits anerkannt wurde oder nicht. Es besteht die Möglichkeit, dass der Name des Kindes und die Geburtsurkunde bereits im Krankenhaus eingetragen werden. Die Vaterschaftsanerkennung ist jedoch ein separater Schritt ´ bei dem der Vater erklärt ` dass er der rechtliche Vater des Kindes ist.

Um die Vaterschaft anzuerkennen und das gemeinsame Sorgerecht zu erklären, können die Eltern einen Termin beim Jugendamt oder Standesamt vereinbaren. Dieser Prozess ist in der Regel kostenfrei. Die Namensänderung ´ um den Nachnamen des Vaters zu erhalten ` kann nach der Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder der Namensänderungsbehörde beantragt werden.

Falls die Eltern vorhaben, in den nächsten 5 Jahren zu heiraten, besteht die Möglichkeit, das Kind "einbenennen" zu lassen. Dabei werden die Namensdaten im Geburtenregister nachträglich geändert, ohne dass die Vaterschaftsanerkennung bereits erfolgt ist.

Insgesamt ist es also möglich » dass das Kind den Nachnamen des Vaters annimmt « obwohl die Vaterschaft zunächst noch nicht anerkannt wurde. Die genauen Schritte und Formalitäten können je nach Land und gesetzlichen Bestimmungen variieren.






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