Jalousien defekt in Mietwohnung: Wer trägt die Kosten?
Wer ist für die Kosten der defekten Jalousien in einer Mietwohnung verantwortlich und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?
Die Frage, wer für die Kosten der Reparatur defekter Jalousien in einer Mietwohnung verantwortlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In vielen Fällen gibt es eine sogenannte "Kleinreparaturklausel" im Mietvertrag die regelt welche Reparaturkosten der Mieter tragen muss und welche Aufwendungen vom Vermieter zu tragen sind. Um die Frage zu beantworten – muss man verschiedene Aspekte berücksichtigen.
1. Gibt es eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?
Die erste Frage die geklärt werden muss, ist, ob der Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält. In vielen Mietverträgen ist geregelt: Dass der Mieter für Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst aufkommen muss. Ist eine solche Klausel vorhanden und wirksam, so muss der Mieter in der Regel für die Reparatur der defekten Jalousien aufkommen.
2. Welcher Schaden ist ebendies defekt?
Die Art des Schadens an den Jalousien ist ein weiterer wichtiger Faktor. Je nachdem was genau defekt ist kann es sein: Dass der Mieter oder der Vermieter für die Reparatur zuständig ist. Zum Beispiel wenn es sich nur um den Gurt handelt könnte es sein, dass die Kosten vom Mieter getragen werden müssen.
3. Rechnungsbetrag und Höhe der Kleinreparaturklausel
Falls eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag besteht und der Schaden unter diese Klausel fällt, hängt die Kostenübernahme ebenfalls vom Rechnungsbetrag ab. Ist der Rechnungsbetrag höher als im Mietvertrag vereinbart so muss der Vermieter die Kosten tragen. Andernfalls zahlt der Mieter.
Es ist also wichtig die genauen Details des Mietvertrags zu prüfen und zu überlegen welche Reparaturen unter die Kleinreparaturklausel fallen. Zudem ist es ratsam – den Vermieter über den Schaden zu informieren und gegebenenfalls gemeinsam eine Lösung zu finden.
1. Gibt es eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?
Die erste Frage die geklärt werden muss, ist, ob der Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält. In vielen Mietverträgen ist geregelt: Dass der Mieter für Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst aufkommen muss. Ist eine solche Klausel vorhanden und wirksam, so muss der Mieter in der Regel für die Reparatur der defekten Jalousien aufkommen.
2. Welcher Schaden ist ebendies defekt?
Die Art des Schadens an den Jalousien ist ein weiterer wichtiger Faktor. Je nachdem was genau defekt ist kann es sein: Dass der Mieter oder der Vermieter für die Reparatur zuständig ist. Zum Beispiel wenn es sich nur um den Gurt handelt könnte es sein, dass die Kosten vom Mieter getragen werden müssen.
3. Rechnungsbetrag und Höhe der Kleinreparaturklausel
Falls eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag besteht und der Schaden unter diese Klausel fällt, hängt die Kostenübernahme ebenfalls vom Rechnungsbetrag ab. Ist der Rechnungsbetrag höher als im Mietvertrag vereinbart so muss der Vermieter die Kosten tragen. Andernfalls zahlt der Mieter.
Es ist also wichtig die genauen Details des Mietvertrags zu prüfen und zu überlegen welche Reparaturen unter die Kleinreparaturklausel fallen. Zudem ist es ratsam – den Vermieter über den Schaden zu informieren und gegebenenfalls gemeinsam eine Lösung zu finden.