Kosten eines Sichtschutzes in einer Mietwohnung

Unter welchen Umständen können Vermieter die Kosten für Sichtschutz auf ihre Mieter übertragen?

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In deutschen Mietverhältnissen stellt sich häufig die Frage – können Vermieter die Kosten eines Sichtschutzes an ihre Mieter weitergeben? Hierbei gibt es eine Vielzahl an Aspekten zu beachten. Zunächst gilt: die rechtlichen Grundlagen bilden den Rahmen. In der Regel, so besagt es das Mietrecht, tragen Vermieter die Kosten für Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen. Dazu zählt ebenfalls der Sichtschutz – dieser macht einen Teil der Mietsache aus.

Ein entscheidender Punkt ist ob der Sichtschutz bereits bei Einzug vorhanden war. In diesem Fall liegt die Verantwortung für Instandhaltungen und Erneuerungen eindeutig beim Vermieter. Wenn also ein Mieter eine Wohnung bezieht in der bereits ein Sichtschutz installiert ist muss der Vermieter dafür sorgen, dass dieser in einem einwandfreien Zustand bleibt.

Komplizierter wird die Sache wenn der Mieter einen zusätzlichen Sichtschutz wünscht. Ein häufiges Beispiel hierfür ist die Situation, wenn ein Nachbar eine erhöhte Statur hat und in die Wohnung blicken kann. In solch einem Fall könnte der Mieter einen höheren Sichtschutz benötigen um seine Privatsphäre zu bewahren. Der Wunsch nach einem zusätzlichen Sichtschutz ist nicht immer unbegründet. Um die Kosten auf den Mieter zu übertragen muss jedoch eine nachvollziehbare Notwendigkeit vorliegen.

Wenn der Vermieter beispielsweise feststellt, dass der vorhandene Sichtschutz nicht den gewünschten Schutz bietet könnte er verpflichtet sein einen verbesserten Sichtschutz bereitzustellen. Sollte der Mieter jedoch den Wunsch nach einem zusätzlichen Sichtschutz äußern, wäre es grundsätzlich möglich die Kosten auf den Mieter übertragen – gleichwohl muss der Vermieter die Umstände und die Notwendigkeit des Anliegens beurteilen.

Ein weiterer Faktor – die Art des Sichtschutzes – spielt eine zentrale Rolle. Handelt es sich um kostengünstige Optionen ´ kann der Vermieter eher geneigt sein ` die Kosten an den Mieter weiterzugeben. Anders sieht es bei teureren aufwendigen Lösungen aus ebenso wie etwa dem Einbau von Glasbausteinen. Hierbei würde es in der Regel an der Verantwortung des Vermieters liegen die Kosten zu übernehmen.

Das Mietrecht ist also ein komplexes Nebeneinander verschiedener Rechte und Pflichten. Mieter und Vermieter müssen gut kommunizieren – für eine harmonische Beziehung ist dies unabdingbar. Das Fazit lautete: Grundsätzlich ist es möglich die Kosten für einen gewünschten Sichtschutz dem Mieter aufzubürden, wenn die Notwendigkeit hinreichend begründet ist und der Vermieter den Wunsch respektiert. Ob beim Einzug bereits Sichtschutz existierte oder ob ein zusätzlicher notwendig ist – das beeinflusst die Vorgehensweise erheblich.

Zusammengefasst lässt sich sagen – sowie Mieter als auch Vermieter sollten sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein. Um Missverständnisse zu vermeiden sind klare Gespräche über den Sichtschutz und dessen Kosten unabdingbar. Eine präventive Kommunikation kann rechtlichen Streitigkeiten vorbeugen und die Mietverhältnisse harmonisch gestalten.






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