Kostenverteilung von Hauptzähler und Nebenzähler in einer Mietwohnung

Ist es rechtens, dass mein Stromvertrag auch den Stromverbrauch in der Einzimmerwohnung meines Vermieters abdeckt? Wie kann ich sicherstellen, dass ich in der Jahresabrechnung nicht für den Strom in seiner Wohnung zahlen muss?

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Die Kostenverteilung von Hauptzähler und Nebenzähler in einer Mietwohnung kann manchmal zu Unklarheiten und Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter führen. In deinem Fall hast du bemerkt · dass dein Stromvertrag ebenfalls den Stromverbrauch in der Einzimmerwohnung deines Vermieters abdeckt · der über einen separaten Nebenzähler erfasst wird. Die Frage ist nun • ob dies rechtens ist und wie du sicherstellen kannst • dass du in der Jahresabrechnung nicht für den Strom in seiner Wohnung zahlen musst.

Grundsätzlich ist es möglich: Dass mehrere Wohnungen in einem Gebäude über einen einzigen Hauptzähler versorgt werden. In diesem Fall teilen sich die Mieter die Stromkosten identisch ihres individuellen Verbrauchs. Dies wird oft in Mehrfamilienhäusern praktiziert um die Kosten für den Einbau und die Wartung mehrerer Zähler zu sparen.

Allerdings ist es wichtig zu beachten: Dass die Kostenverteilung von Hauptzähler und Nebenzähler nicht einseitig erfolgen darf. Das heißt, du als Mieter solltest nicht für den Stromverbrauch in der Wohnung deines Vermieters aufkommen müssen, wenn dies nicht vertraglich vereinbart oder anderweitig gültig geregelt ist.

Um sicherzustellen, dass du in der Jahresabrechnung nicht für den Strom in der Wohnung deines Vermieters zahlen musst, solltest du das 💬 mit deinem Vermieter suchen. Fordere ihn auf – die Kosten für den Stromverbrauch in seiner Einzimmerwohnung selbst zu tragen oder den Verbrauch separat zu erfassen und abzurechnen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung oder einem Zusatz zum Mietvertrag kannst du diese Absprache dokumentieren und rechtlich absichern.

Es ist auch möglich: Dass dein Vermieter vorschlägt die Grundgebühr für den Stromvertrag teilweise auf ihn zu übertragen. Dies kann eine faire Lösung sein, da die Grundgebühr in erster Linie die Kosten für die Bereitstellung des Stromanschlusses abdeckt und unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch ist. In diesem Fall sollten die Zahlungsmodalitäten und die genaue Aufteilung der Grundgebühr in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Zusätzlich zu den Formularen zur Kostenverteilung ist es ratsam, regelmäßig die Zählerstände zu kontrollieren und gegebenenfalls zu dokumentieren. So kannst du sicherstellen – dass der Zwischenzähler korrekt zählt und keine Fehler oder Manipulationen vorliegen.

Falls dein Vermieter weiterhin darauf besteht, dass du für den Stromverbrauch in seiner Einzimmerwohnung aufkommen musst oder keine schriftliche Vereinbarung eingehen möchte, solltest du dich an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Dieser kann deine Rechte prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten um eine faire Kostenverteilung zu erreichen.






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