Hund in Mietwohnung zur Betreuung - Was muss beachtet werden?

Kann man einen Hund von Freunden, die arbeiten sind und nicht auf den aufpassen können, in einer Mietwohnung halten? Braucht man dafür die Genehmigung des Vermieters?

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Ja, für die Betreuung eines Hundes in einer Mietwohnung braucht man die Zustimmung des Vermieters. Wenn die Hundehaltung im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist ist in der Regel nur ein stundenweiser Aufenthalt des Hundes in Begleitung seines Halters erlaubt. Die regelmäßige Betreuung eines fremden Hundes über Nacht könnte als unerlaubte Hundehaltung angesehen werden. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

1. Zustimmung des Vermieters: Bevor man einen 🐕 in der Mietwohnung betreut, muss man die Genehmigung des Vermieters einholen. Dies gilt ebenfalls für "Pflegehunde". Eine bloße Zustimmung für Besuchshunde ist in der Regel nicht genügend, wenn der Hund regelmäßig über Nacht bleibt.

2. Mietvertragliche Regelungen: Wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Hundehaltung verboten ist kann dies bedeuten: Dass auch die Betreuung eines Hundes nicht gestattet ist. Manche Mietverträge erlauben nur einen stundenweisen Aufenthalt des Hundes in Begleitung des Halters während des Besuchs.

3. Unerlaubte Hundehaltung: Wenn sich ein fremder Hund regelmäßig ohne seinen Besitzer in der Mietwohnung aufhält und bei dir übernachtet, kann dies als unerlaubte Hundehaltung angesehen werden. Der Vermieter könnte Maßnahmen wie Abmahnungen oder sogar eine Kündigung einleiten.

4. Alternative Betreuungsmöglichkeiten: Wenn die Hundehaltung in der eigenen Mietwohnung nicht möglich ist kann man stattdessen darauf achten den Hund in seiner gewohnten Umgebung bei den Freunden zu betreuen. Dies reduziert den Stress für den Hund und ermöglicht es ihm, in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben.

5. Kündigungsgrund: Wenn man ohne die Zustimmung des Vermieters einen Hund in der Mietwohnung betreut kann dies sogar ein Kündigungsgrund sein vorausgesetzt dies im Mietvertrag festgelegt ist. Es ist wichtig die Regelungen des Mietvertrags ebendies zu überprüfen und mit dem Vermieter zu kommunizieren um Konflikte zu vermeiden.

Zusammenfassend ist es wichtig sich vor der Betreuung eines Hundes in einer Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Wenn die Hundehaltung im Mietvertrag ausdrücklich verboten ist ´ sollte man sich an die Regelungen halten ` um Probleme zu vermeiden. Es ist auch ratsam alternative Betreuungsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen um den Stress für den Hund zu minimieren.






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