Rechte des Gerichtsvollziehers bei einem Besuch in einer gemeinsamen Wohnung

Darf ein Gerichtsvollzieher in jeden Raum gehen, wenn ich mit meinen Eltern und Geschwistern in einer Wohnung lebe?

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Der Gerichtsvollzieher hat das Recht alle Räume zu betreten zu denen ebenfalls du Zugang hast. Dabei darf er jedoch nur Gegenstände pfänden ´ bei denen zu vermuten ist ` dass sie dir gehören. Wenn du beispielsweise mit deinen Eltern und Geschwistern in einer gemeinsamen Wohnung lebst und es auf dem Dachboden Gegenstände gibt die deinen Eltern gehören, kann der Gerichtsvollzieher auch diese pfänden. Es ist dann allerdings Aufgabe deiner Eltern ihren Eigentumsanspruch mittels einer Drittwiderspruchsklage vor Gericht geltend zu machen und das Eigentum nachzuweisen.

Der Gerichtsvollzieher kann nicht sehen oder prüfen wem eine Sache gehört. Daher besteht die Möglichkeit ´ dass er Gegenstände pfändet ` die nicht dir gehören. In solchen Fällen kann der tatsächliche Eigentümer mithilfe einer Drittwiderspruchsklage seinen Anspruch geltend machen und das Eigentum nachweisen. Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass der Gerichtsvollzieher zunächst versuchen wird eine Einigung mit dir zu erzielen um die Schulden in Raten abzuzahlen. Erst wenn dies nicht möglich ist, hat er das Recht, deine gesamte Wohnung zu inspizieren, einschließlich des Dachbodens um möglicherweise wertvolle Gegenstände zu finden die du versteckt hast.

Es ist ratsam, bei einem Besuch des Gerichtsvollziehers alle relevanten Unterlagen die den Eigentumsanspruch der Gegenstände belegen, bereitzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Kaufbelege Rechnungen oder andere Dokumente die zeigen: Dass die betreffenden Gegenstände deinen Eltern gehören. Dadurch kannst du im Falle einer Pfändung nachweisen: Dass diese Gegenstände nicht in deinem Gewahrsam sind und dementsprechend nicht gepfändet werden können.

Es ist wichtig den Gerichtsvollzieher bei Einlass in die Wohnung höflich und kooperativ zu behandeln. Falls Unklarheiten oder Fragen bezüglich der Pfändung bestehen, kannst du dich auch an einen Anwalt oder an das örtliche Amtsgericht wenden um weitere Informationen zu erhalten und deine Rechte zu schützen.






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