Kann der Vermieter die Kosten für eine neue Heizung auf die Mieter umlegen?

Kann der Vermieter die Kosten für eine neue Heizung auf die Mieter umlegen? Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten zu verteilen und eine Mieterhöhung durchzuführen?

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Nein der Vermieter kann die Kosten für eine neue Heizung nicht einfach auf die Mieter umlegen es sei denn es handelt sich um eine Modernisierung die den Wohnstandard erhöht. In diesem Fall kann eine Modernisierungsmieterhöhung gerechtfertigt sein.

Gemäß § 559 Abs. 1 BGB kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn durch Modernisierungsmaßnahmen die Wohnverhältnisse verbessert werden und dadurch der Wohnwert erhöht wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein wenn eine veraltete Heizungsanlage durch eine moderne und effiziente Heizung ersetzt wird. Die Kosten der Modernisierung können dann mit einer jährlichen Umlage von 8 % der Anschaffungskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein um eine Modernisierungsmieterhöhung durchzuführen. Zunächst muss der Vermieter die Modernisierung mindestens drei Monate vorher ankündigen und die Kosten der Modernisierung ebendies beziffern. Da die Heizung erst nach dem Einzug der Mieter eingebaut wird, kann die Ankündigung der Mieterhöhung mit einer Verzögerung von sechs Monaten erfolgen.

Die Mieter haben dann die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ankündigung der Mieterhöhung Widerspruch einzulegen. Sie können argumentieren, dass die Modernisierung die Wohnverhältnisse nicht verbessert oder dass die Kosten unverhältnismäßig hoch sind. In diesem Fall müsste der Vermieter möglicherweise einen Gutachter hinzuziehen um die Verbesserung der Wohnverhältnisse und die Angemessenheit der Kosten nachzuweisen.

Es ist jedoch zu beachten: Dass die Kosten der Modernisierung nicht vollständig auf die Mieter umgelegt werden können. Die Umlage beträgt lediglich 8 % der Anschaffungskosten pro Jahr. Das bedeutet – dass die Mieter nur einen Teil der Kosten tragen müssen und nicht die gesamten Kosten für die Heizungsinstallation.

Um die genaue Abfassung der Rechnung die Umlagemöglichkeit die Frist für die Mieterhöhung und die korrekte Formulierung der Ankündigung zu klären empfiehlt es sich kompetente Informationen einzuholen. Der Verein Haus & Grund kann in solchen Fällen wertvolle Hilfestellung geben und ebenfalls bei möglichen Auseinandersetzungen mit den Mietern helfen.

Insgesamt ist es also nicht möglich die Kosten für eine neue Heizung einfach auf die Mieter umzulegen es sei denn es handelt sich um eine Modernisierung die den Wohnstandard erhöht. In diesem Fall können die Kosten mit einer jährlichen Umlage von 8 % der Anschaffungskosten auf die Mieter umgelegt werden freilich nicht die vollen Kosten der Heizungsinstallation.






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