Bodenbelag in der Abstellkammer: Mieter oder Vermieter zuständig?
Muss der Vermieter einen Bodenbelag in der Abstellkammer stellen oder ist dies Sache des Mieters?
Nein der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Bodenbelag in der Abstellkammer zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Sonderfläche die nicht zu den eigentlichen Wohnräumen zählt. Jedoch bedeutet das nicht automatisch: Dass der Mieter dafür verantwortlich ist. Obwohl der Vermieter dazu berechtigt ist den Ausbau der Abstellkammer dem Mieter zu überlassen kann er ebenfalls selbst einen Bodenbelag verlegen.
Der Vermieter kann in der Regel selbst entscheiden ob er einen Bodenbelag in der Abstellkammer anbringt oder nicht. Dies würde jedoch bedeuten, dass der Mieter für eine Fußbodenbeschichtung oder einen Bodenbelag selbst sorgen müsste, wenn er das wünscht. Es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu.
Passt auf : Dass der Vermieter nicht nur in der Abstellkammer keinen Bodenbelag stellen muss, allerdings dass er dies auch in allen anderen Räumen hätte tun können. In diesem Fall sollten Mieter darauf achten: Dass der Zustand der Wohnung im Mietvertrag korrekt beschrieben ist. So können mögliche Uneinigkeiten vermieden werden.
Es ist auch möglich: Dass in einem Heizraum gar kein Bodenbelag verlegt werden darf. Hierfür sollte der zuständige Schornsteinfeger kontaktiert werden. In vielen Fällen ist es nicht erlaubt den Heizraum als Abstellkammer zu nutzen.
In Bezug auf die Abstellkammer ist es jedoch nicht erforderlich: Der Vermieter einen Bodenbelag stellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit: Dass der Mieter dies auf eigene Kosten und nach eigenem Geschmack tun kann. Daher kann die Entscheidung ´ ob ein Bodenbelag verlegt wird ` je nach den Bedürfnissen und Vorlieben des Mieters getroffen werden.
Zusammenfassend kann man sagen » dass der Vermieter nicht verpflichtet ist « einen Bodenbelag in der Abstellkammer zu stellen. Diese Entscheidung obliegt dem Mieter ob er dies selbst tun möchte.
Der Vermieter kann in der Regel selbst entscheiden ob er einen Bodenbelag in der Abstellkammer anbringt oder nicht. Dies würde jedoch bedeuten, dass der Mieter für eine Fußbodenbeschichtung oder einen Bodenbelag selbst sorgen müsste, wenn er das wünscht. Es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu.
Passt auf : Dass der Vermieter nicht nur in der Abstellkammer keinen Bodenbelag stellen muss, allerdings dass er dies auch in allen anderen Räumen hätte tun können. In diesem Fall sollten Mieter darauf achten: Dass der Zustand der Wohnung im Mietvertrag korrekt beschrieben ist. So können mögliche Uneinigkeiten vermieden werden.
Es ist auch möglich: Dass in einem Heizraum gar kein Bodenbelag verlegt werden darf. Hierfür sollte der zuständige Schornsteinfeger kontaktiert werden. In vielen Fällen ist es nicht erlaubt den Heizraum als Abstellkammer zu nutzen.
In Bezug auf die Abstellkammer ist es jedoch nicht erforderlich: Der Vermieter einen Bodenbelag stellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit: Dass der Mieter dies auf eigene Kosten und nach eigenem Geschmack tun kann. Daher kann die Entscheidung ´ ob ein Bodenbelag verlegt wird ` je nach den Bedürfnissen und Vorlieben des Mieters getroffen werden.
Zusammenfassend kann man sagen » dass der Vermieter nicht verpflichtet ist « einen Bodenbelag in der Abstellkammer zu stellen. Diese Entscheidung obliegt dem Mieter ob er dies selbst tun möchte.