Bodenbelag in der Abstellkammer: Mieter oder Vermieter zuständig?

Ist der Vermieter verpflichtet, einen Bodenbelag in der Abstellkammer bereitzustellen oder liegt dies im Ermessen des Mieters?

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In vielen Mietverhältnissen stellt sich die Frage—wer ist verantwortlich für den Bodenbelag in der Abstellkammer? Der Vermieter ist nicht rechtlich verpflichtet—so viel steht fest. Diese speziellen Räume—sie zählen nicht zu den regulären Wohnräumen. Diese Umstände werfen jedoch ebenfalls weitere Überlegungen auf. Auch wenn die rechtliche Situation klar ist ist die Praxis häufig nuancierter.

Fakt ist—obwohl der Vermieter nicht verpflichtet ist einen Bodenbelag zu verlegen kann er dennoch eigenständig entscheiden, dies zu tun. Dies könnte beispielsweise aus dem Wunsch heraus geschehen die Attraktivität der Wohnung zu erhöhen. Mieter sind dazu berechtigt—aber nicht verpflichtet, selbst Hand anzulegen um den Bodenbelag zu gestalten. Wünscht der Mieter einen besonders ansprechenden Fußboden? Dann kann er—aber muss nicht—in seinen eigenen finanziellen Rahmen investieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt bleibt—der Zustand der Wohnung muss im Mietvertrag klar definiert sein. Hier kommen oft Missverständnisse ins Spiel. Es sollte für Mieter eine Selbstverständlichkeit sein: Dass sie die Mietbedingungen überprüfen. Uneinigkeiten hinsichtlich des Zustands können dadurch vorgebeugt werden. Mieter sollten—um rechtlichen Problemen vorzubeugen—darauf bestehen, dass relevante Raumzuständigkeiten im Mietvertrag ordentlich festgehalten werden.

Besonders häuftig wird der Heizraum in der Diskussion erwähnt. Hier kann es sogar verboten sein – einen Bodenbelag zu verlegen. Fragen rund um den Heizraum und die Abstellkammer—hier sollte der Mieter am besten den zuständigen Schornsteinfeger kontaktieren. In den meisten Fällen ist es nämlich nicht gestattet den Heizraum als Abstellkammer zu nutzen. Ein wichtiger Punkt – den man im Hinterkopf behalten sollte.

Abschließend lässt sich sagen: Dass es keine Pflicht für den Vermieter gibt einen Bodenbelag in der Abstellkammer bereitzustellen. Diese Verantwortung—sie liegt ganz bei den Mietern. Es ist diese Flexibilität der Mietverhältnisse ´ die den Mieter dazu motivieren kann ` selbst kreativ zu werden. Nach persönlichem Geschmack und auf eigene Kosten kann der Mieter entscheiden, ebenso wie er seine Abstellkammer gestalten möchte. Die Entscheidung ist—schließlich—eine Frage der individuellen Bedürfnisse und Vorlieben.






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