Bodenbelag in der Abstellkammer: Mieter oder Vermieter zuständig?
Ist der Vermieter verpflichtet, einen Bodenbelag in der Abstellkammer bereitzustellen oder liegt dies im Ermessen des Mieters? In vielen Mietverhältnissen stellt sich die Frage—wer ist verantwortlich für den Bodenbelag in der Abstellkammer? Der Vermieter ist nicht rechtlich verpflichtet—so viel steht fest. Diese speziellen Räume—sie zählen nicht zu den regulären Wohnräumen. Diese Umstände werfen jedoch auch weitere Überlegungen auf.