Rechte eines Vermieters bei Hundehaltung

Darf der Vermieter einem Mieter den Hund wegnehmen?

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Nein der Vermieter hat nicht das Recht, einem Mieter den 🐕 wegzunehmen. Allerdings kann er die Abschaffung des Hundes verlangen und bei Nichtnachkommen dieses Wunsches dem Mieter den Mietvertrag kündigen. Der Vermieter muss jedoch konkrete Gründe angeben wenn er die Hundehaltung verbieten will. Ein einzelnes Vorkommnis, bei dem der Hund angeblich vor dem Haus auf den Rasen gemacht hat ist kein triftiger Grund um die Hundehaltung zu verbieten. In der Regel muss der Vermieter zunächst eine Abmahnung aussprechen und erst bei wiederholtem Fehlverhalten des Hundes ´ das nicht behoben wird ` kann er weitere Schritte unternehmen.

Im Mietvertrag sollte geregelt sein ob die Haltung von Hunden untersagt ist oder nicht. Wenn im Mietvertrag nichts dazu steht ´ hat der Mieter grundsätzlich das Recht ` einen Hund zu halten. Es ist jedoch ratsam – den Mietvertrag daraufhin zu überprüfen und gegebenenfalls mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Falls der Vermieter die Hundehaltung verbietet kann der Mieter Einspruch erheben und gegebenenfalls vor Gericht gehen. Insbesondere wenn der Hund für den Alltag einer behinderten Person erforderlich ist, könnte dies ein guter Einspruch vor Gericht sein.

Das Ordnungsamt kann in solchen Fällen eingreifen freilich ist es unwahrscheinlich, dass sie den Hund einfach wegnehmen. In der Regel werden sie eine Verwarnung aussprechen oder eine ähnliche Maßnahme ergreifen. Es kann hilfreich sein, Fotos von den angeblichen Hinterlassenschaften des Hundes zu machen um zu belegen, dass ein kleiner Hund keine so großen Haufen hinterlassen kann. Im Zweifelsfall kann ebenfalls ein Tierarzt um eine Bestätigung gebeten werden.

Insgesamt kann der Vermieter die Hundehaltung verbieten jedoch er darf den Hund nicht einfach wegnehmen. Es ist wichtig den Mietvertrag zu prüfen einen Einspruch einzulegen und gegebenenfalls vor Gericht zu gehen um die Hundehaltung zu verteidigen.






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