Schimmelbefall in Studentenwohnheim - Rechtslage und Verantwortlichkeiten

Wie wird der Schimmelbefall in einem Studentenwohnheim eingeschätzt und wer ist dafür verantwortlich? Welche Kosten könnten auf den Mieter zukommen und wie sieht die rechtliche Lage aus?

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Der Schimmelbefall in einem Studentenwohnheim kann je nach Ausprägung und Ursache unterschiedlich gravierend sein. In diesem Fall wäre es wichtig zu klären ebenso wie und wann der Schimmel entstanden ist. Bei einer Fläche von bis zu 15-20 cm² kann der Mieter in der Regel selbst für die Beseitigung sorgen. Bei größeren Flächen sollte jedoch ein Fachmann hinzugezogen werden um den Schimmel effektiv zu entfernen und eine Wiederkehr zu verhindern.

Ob der Mieter für den Schimmelbefall belangt werden kann hängt von der Verantwortlichkeit ab. Laut Verursacher-Prinzip muss derjenige der den Schimmel verursacht hat, für den Schaden aufkommen. Hierbei ist von Bedeutung – ob der Mieter seinen Pflichten als Mieterin nicht nachgekommen ist. Es kommt jedoch ebenfalls darauf an wie der Schimmel entstanden ist. Wenn es beispielsweise durch defektes Mauerwerk oder ein undichtes Dach verursacht wurde, liegt die Verantwortung beim Vermieter.

Die Kosten für die Schimmelbeseitigung können stark variieren und hängen von den notwendigen Arbeiten ab. Ist der Mieter für den Schimmelbefall verantwortlich könnten ihm die Kosten für die Reinigung und Sanierung in Rechnung gestellt werden. Es ist jedoch wichtig – dass die Ursache des Schimmelbefalls ebendies ermittelt wird. Bei einem Altbau und einer Wohnsituation unter dem Dach könnten auch bauliche Mängel die Ursache sein, für die der Vermieter verantwortlich ist.

Ein weiterer Punkt ist die Frage wie die Vermieter Kenntnis über den Schimmelbefall erlangt haben auch wenn sie eigentlich nicht in das Zimmer des Mieters dürften. Es empfiehlt sich – den Vermieter direkt zu kontaktieren und nachzufragen. Möglicherweise gab es Schäden am Dach oder andere Probleme die eine Überprüfung der Wohnung erforderlich machten. In diesem Fall könnte dies sogar von Vorteil für den Mieter sein, da die Schäden möglicherweise auf bauliche Mängel zurückzuführen sind, für die der Vermieter haftbar gemacht werden kann.

Die rechtliche Lage ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Allerdings haben Mieter auch bei längerer Abwesenheit die Pflicht die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Falls der Mieter längere Zeit nicht in der Wohnung war, sollte er dafür sorgen, dass jemand die Wohnung regelmäßig kontrolliert und eventuelle Probleme wie Schimmelbildung, frühzeitig erkennt und meldet.

Zusammenfassend gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage nach der Schwere des Schimmelbefalls. Es kommt auf die Größe des befallenen Bereichs und die genaue Ursache des Schimmelbefalls an. Die Kosten und die Verantwortlichkeit hängen ähnelt von den Gegebenheiten ab. Um Gewissheit zu erlangen und die rechtliche Lage eindeutig zu klären empfiehlt es sich mit dem Vermieter in Kommunikation zu treten und wenn nötig, professionelle Hilfe hinzuzuziehen.






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