Schimmelbefall in Studentenwohnheim - Rechtslage und Verantwortlichkeiten
Unter welchen Umständen sind Mieter für Schimmelbefall in Studentenwohnheimen verantwortlich?
Der Schimmelbefall in einem Studentenwohnheim stellt ein ernstzunehmendes Problem dar. Nicht nur gesundheitliche Aspekte sind betroffen allerdings ebenfalls rechtliche Fragen. Was tun, wenn sich in den eigenen vier Wänden Schimmel breitmacht? Und wer zieht das Notwendige aus der Situation?
Zunächst ist es entscheidend die genauen Umstände des Schimmelbefalls zu klären. Bei einer Fläche von bis zu 15 bis 20 cm² kann der Mieter in den meisten Fällen selbst für die Beseitigung sorgen – allerdings sollte er gut informiert sein, ebenso wie er dabei vorgeht. Ein Schnippchen schlagen könnte sich als falscher Schritt herausstellen.
Wesentlich ist das Verursacher-Prinzip. Dieses besagt: Wer den Schaden verursacht der ist auch verantwortlich. Ist ein Mietvertrag unterzeichnet worden stellt sich schnell die Frage nach den Pflichten. Mieter könnten in der Bringschuld sein. Aber – und das ist ein entscheidender Punkt – liegt die Verantwortung eventueller Schäden bei der Bausubstanz oder einem undichten Dach, haftet der Vermieter.
Die Kosten für die Schimmelbeseitigung variieren. Dabei spielen die notwendigen Arbeiten eine große Rolle. Im Altbau ist die Wahrscheinlichkeit hoch: Dass bauliche Mängel die Ursache sind. Hier könnte die Verantwortung bei den Vermietenden liegen. Und nun rütteln wir an einer weiteren Frage: Wie haben die Vermieter überhaupt von dem Schimmel erfahren? Dies könnte ähnlich wie die Verantwortlichkeit beeinflussen. Es empfiehlt sich ´ mit dem Vermieter in Kontakt zu treten ` um Fragen zur Ursache zu klären.
Besonders während längerer Abwesenheit des Mieters könnte diese Verantwortung in den Fokus rücken. Der Gesunde Menschenverstand würde vorschreiben eine kontrollierende Person mit der Eigentumspflege zu betrauen. Die Pflicht zur Wohnungswartung bleibt auch in Abwesenheit.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten: Keine Antwort lässt sich pauschal auf die Frage nach der Verantwortung und den Kosten geben. Die Schwere des Schimmelbefalls muss betrachtet werden – sowie die Fläche als auch die Ursachen. Um die rechtliche Lage zu klären, empfiehlt es sich nicht nur, mit dem Vermieter zu kommunizieren, einschließlich gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine breite Untersuchung der Situation ist unerlässlich um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen.
Zunächst ist es entscheidend die genauen Umstände des Schimmelbefalls zu klären. Bei einer Fläche von bis zu 15 bis 20 cm² kann der Mieter in den meisten Fällen selbst für die Beseitigung sorgen – allerdings sollte er gut informiert sein, ebenso wie er dabei vorgeht. Ein Schnippchen schlagen könnte sich als falscher Schritt herausstellen.
Wesentlich ist das Verursacher-Prinzip. Dieses besagt: Wer den Schaden verursacht der ist auch verantwortlich. Ist ein Mietvertrag unterzeichnet worden stellt sich schnell die Frage nach den Pflichten. Mieter könnten in der Bringschuld sein. Aber – und das ist ein entscheidender Punkt – liegt die Verantwortung eventueller Schäden bei der Bausubstanz oder einem undichten Dach, haftet der Vermieter.
Die Kosten für die Schimmelbeseitigung variieren. Dabei spielen die notwendigen Arbeiten eine große Rolle. Im Altbau ist die Wahrscheinlichkeit hoch: Dass bauliche Mängel die Ursache sind. Hier könnte die Verantwortung bei den Vermietenden liegen. Und nun rütteln wir an einer weiteren Frage: Wie haben die Vermieter überhaupt von dem Schimmel erfahren? Dies könnte ähnlich wie die Verantwortlichkeit beeinflussen. Es empfiehlt sich ´ mit dem Vermieter in Kontakt zu treten ` um Fragen zur Ursache zu klären.
Besonders während längerer Abwesenheit des Mieters könnte diese Verantwortung in den Fokus rücken. Der Gesunde Menschenverstand würde vorschreiben eine kontrollierende Person mit der Eigentumspflege zu betrauen. Die Pflicht zur Wohnungswartung bleibt auch in Abwesenheit.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten: Keine Antwort lässt sich pauschal auf die Frage nach der Verantwortung und den Kosten geben. Die Schwere des Schimmelbefalls muss betrachtet werden – sowie die Fläche als auch die Ursachen. Um die rechtliche Lage zu klären, empfiehlt es sich nicht nur, mit dem Vermieter zu kommunizieren, einschließlich gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine breite Untersuchung der Situation ist unerlässlich um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen.