Umlage von Hausmeisterkosten in der Miete - Rechtens oder nicht?
Kann eine Hausverwaltung einfach einen Hausmeister einstellen und die Kosten auf die Mieter umlegen, auch wenn im Mietvertrag keine entsprechende Regelung enthalten ist? In diesem Fall ist es wichtig, zunächst den Mietvertrag genau zu prüfen. Wenn dort keine ausdrückliche Vereinbarung über die Umlage von Hausmeisterkosten besteht und auch keine Öffnungsklausel vorhanden ist, müssen die Mieter diesen Kosten nicht einfach zustimmen.