Umlage von Hausmeisterkosten in der Miete - Rechtens oder nicht?

Kann eine Hausverwaltung einfach einen Hausmeister einstellen und die Kosten auf die Mieter umlegen, auch wenn im Mietvertrag keine entsprechende Regelung enthalten ist?

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In diesem Fall ist es wichtig, zunächst den Mietvertrag ebendies zu prüfen. Wenn dort keine ausdrückliche Vereinbarung über die Umlage von Hausmeisterkosten besteht und ebenfalls keine Öffnungsklausel vorhanden ist, müssen die Mieter diesen Kosten nicht einfach zustimmen. Grundsätzlich dürfen die Hausmeisterkosten auch nicht über 50 Cent pro Quadratmeter im Monat hinausgehen. Falls der Vermieter zuvor selbst Hausmeistertätigkeiten durchgeführt und dafür bereits Kosten erhoben hat, müsste dies in die Gesamtabwägung einfließen.

Die Verwaltungskosten an sich dürfen jedoch niemals auf die Mieter umgelegt werden. Es ist ratsam, den Mietvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen um zu klären, ob die Hausmeisterkosten rechtmäßig sind. Es kann auch wichtig sein zu überprüfen, ob die vereinbarten Nebenkosten beendend aufgezählt sind. In jedem Fall sollten Mietervereine oder Rechtsanwälte hinzugezogen werden um die rechtliche Situation genauer zu klären und gegebenenfalls einen Einspruch gegen die Kosten zu prüfen.






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