Zahlung von Miete bei Umzug: Muss ich weiterhin Miete für meine alte Wohnung und die neue Wohnung zahlen?

Muss ich, wenn ich ausziehe, für weitere drei Monate die Miete meiner alten Wohnung und die Miete der neuen Wohnung zahlen?

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Ja, in den meisten Fällen musst du sowie für deine alte Wohnung als ebenfalls für deine neue Wohnung Miete zahlen, wenn du umziehst. Bis zum Ende der Kündigungsfrist musst du weiterhin die volle Miete für deine alte Wohnung zahlen. Falls es eine Überschneidung gibt und du bereits in deine neue Wohnung eingezogen bist, zahlst du für diese ähnlich wie die volle Miete ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe.

Es ist durchaus üblich während des Umzugs Miete für zwei Wohnungen zu bezahlen. Du zahlst weiterhin die Miete für deine alte Wohnung solange dein alter Mietvertrag gilt es sei denn, ein Nachmieter zieht vorzeitig ein. Für deine neue Wohnung zahlst du im Normalfall ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe.

Wenn du deine alte Wohnung kündigen möchtest solltest du dem Vermieter frühzeitig Bescheid geben und die Kündigungsfrist einhalten. Während dieser Zeit zahlst du für die alte Wohnung weiterhin Miete, darfst aber noch in der Wohnung wohnen. Die dreimonatige Kündigungsfrist ist in vielen Mietverträgen üblich und sollte beachtet werden.

Die Doppelmiete entsteht nur dann wenn die Miete für die neue Wohnung bereits vor dem Kündigungsdatum deiner alten Wohnung beginnt. Wenn du von heute auf morgen ausziehst, musst du selbstverständlich weiterhin Miete für die alte Wohnung zahlen. Es ist deshalb wichtig · den Umzug und die Mietzahlungen rechtzeitig zu planen und zu koordinieren · um eine Doppelmiete zu vermeiden.

Insgesamt gilt, dass du während der allgemeinen Kündigungsfrist verpflichtet bist, bis zum Ende des Mietverhältnisses die monatliche Miete zu bezahlen. Es ist ratsam – den Mietvertrag ebendies zu lesen und bei Unklarheiten mit dem Vermieter Rücksprache zu halten.






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