Kündigungsfrist bei einem internen Umzug im Haus

Muss ich die Miete meiner 1-Zimmer-Wohnung weiterhin für 3 Monate zahlen, wenn ich im gleichen Haus/internen Umzug mit demselben Vermieter umziehe?

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Ja wenn du innerhalb des Hauses und beim selben Vermieter umziehst musst du die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Es ist unwirksam ´ mündliche Absprachen zu treffen ` da sie schwer bis gar nicht nachzuweisen sind. Daher ist es ratsam, zuerst einen Mietvertrag für die neue Wohnung abzuschließen und dann die alte Wohnung zu kündigen oder den Wohnungstausch mit der anderen Mieterin und dem Vermieter schriftlich zu vereinbaren.

In der Regel steht die Kündigungsfrist im Mietvertrag exemplarisch eine Frist von 3 Monaten zum Quartalsende. Du kannst jedoch mit dem Vermieter andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel wenn du bereits einen Nachmieter hast. Es ist wichtig ´ diese Vereinbarungen schriftlich festzuhalten ` um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Wenn du jedoch nur mündlich mit dem Vormieter und deiner Vermieterin abgesprochen hast, dass du die neue Wohnung übernimmst und deine alte Wohnung nicht gekündigt hast, hast du möglicherweise beide Wohnungen bezahlt ebenfalls wenn du im gleichen Haus und bei derselben Vermieterin wohnst. In diesem Fall solltest du schnellstmöglich das 💬 mit deiner Vermieterin suchen und die Situation klären. Es ist wichtig ´ nachzuweisen ` dass du tatsächlich mündliche Absprachen getroffen hast und dass diese von beiden Parteien akzeptiert wurden. Empfehlenswert ist es » solche Absprachen immer schriftlich festzuhalten « um eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen.

Es ist generell wichtig, sich an die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen zu halten und alle Änderungen oder Absprachen schriftlich festzuhalten um mögliche Konflikte mit dem Vermieter zu vermeiden.






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