Mietrecht Sonderkündigung: Was bedeutet das für meine Lebensgefährtin und wie kann sie dagegen vorgehen?
Was besagt das Sonderkündigungsrecht im Mietrecht und kann der Vermieter ohne Gründe kündigen? Wie lange beträgt die Kündigungsfrist und was passiert, wenn meine Lebensgefährtin keine neue Wohnung findet?
Das Sonderkündigungsrecht im Mietrecht ermöglicht es Vermietern unter bestimmten Umständen, eine Kündigung ohne konkrete Gründe auszusprechen. Dabei handelt es sich um den Paragraphen 573a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Laut diesem Paragraphen kann der Vermieter in bestimmten Fällen eine erleichterte Kündigung aussprechen, mittels welchem jedoch die Kündigungsfrist um drei Monate verlängert wird. Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen.
In deinem Fall lebt deine Lebensgefährtin mit der Vermieterin unter einem Dach in einem Zweifamilienhaus. Da es seit Monaten Probleme zwischen den beiden gibt, hat deine Lebensgefährtin eine Kündigung erhalten, in der sie aufgefordert wird die Wohnung bis zum 31․12.2020 zu verlassen. Obwohl deine Lebensgefährtin die Kündigung erhalten hat hat sie nichts protokolliert und sich nicht daraufhin gemeldet.
Das Sonderkündigungsrecht kann sowie für Eigenbedarf als ebenfalls für andere Gründe genutzt werden. In diesem Fall scheint es sich um einen Konflikt zwischen den beiden Parteien zu handeln. Da die Miete immer pünktlich gezahlt wurde und es keine Rückstände gibt ist es aus Sicht deiner Lebensgefährtin besonders ärgerlich, dass sie gekündigt wurde.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Allerdings wird diese Frist bei der Sonderkündigung um drei weitere Monate verlängert, sodass in diesem Fall eine Kündigungsfrist von insgesamt sechs Monaten gilt. Das bedeutet, dass deine Lebensgefährtin bis zum 31․12.2020 Zeit hat, eine neue Wohnung zu finden.
Wenn sie bis dahin keine neue Wohnung gefunden hat » kann es schwierig sein « die Frist zu verlängern. Daher ist es wichtig – dass sie sich so schnell wie möglich um eine neue Bleibe bemüht. Dabei kann es hilfreich sein, verschiedene Kanäle zu nutzen, ebenso wie beispielsweise Online-Immobilienportale, Wohnungsangebote in Zeitungen oder die Unterstützung von Maklern.
Es kann auch ratsam sein: Dass deine Lebensgefährtin sich an den Mieterschutzverein wendet. Dort kann sie professionelle Beratung und Unterstützung bekommen um ihre Rechte zu wahren und mögliche rechtliche Schritte gegen die Kündigung einzuleiten. Es ist möglich: Dass die Kündigung aufgrund bestimmter Umstände angefochten und für unwirksam erklärt werden kann.
Es ist wichtig: Dass deine Lebensgefährtin alle relevanten Informationen und Dokumente sammelt um ihren Fall zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Mietvertrag, Mietzahlungen und eventuelle Kommunikation mit der Vermieterin. Der Mieterschutzverein kann bei Bedarf auch eine rechtliche Vertretung übernehmen und Klage gegen die Kündigung einreichen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass das Sonderkündigungsrecht eine erleichterte Kündigung ohne konkrete Gründe ermöglicht. Die Kündigungsfrist wird dabei um drei Monate verlängert. Wenn deine Lebensgefährtin bis zum Ende der Kündigungsfrist keine neue Wohnung gefunden hat, kann es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen. Daher ist es ratsam sich frühzeitig um eine neue Bleibe zu kümmern und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen um die eigenen Rechte zu schützen.
In deinem Fall lebt deine Lebensgefährtin mit der Vermieterin unter einem Dach in einem Zweifamilienhaus. Da es seit Monaten Probleme zwischen den beiden gibt, hat deine Lebensgefährtin eine Kündigung erhalten, in der sie aufgefordert wird die Wohnung bis zum 31․12.2020 zu verlassen. Obwohl deine Lebensgefährtin die Kündigung erhalten hat hat sie nichts protokolliert und sich nicht daraufhin gemeldet.
Das Sonderkündigungsrecht kann sowie für Eigenbedarf als ebenfalls für andere Gründe genutzt werden. In diesem Fall scheint es sich um einen Konflikt zwischen den beiden Parteien zu handeln. Da die Miete immer pünktlich gezahlt wurde und es keine Rückstände gibt ist es aus Sicht deiner Lebensgefährtin besonders ärgerlich, dass sie gekündigt wurde.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Allerdings wird diese Frist bei der Sonderkündigung um drei weitere Monate verlängert, sodass in diesem Fall eine Kündigungsfrist von insgesamt sechs Monaten gilt. Das bedeutet, dass deine Lebensgefährtin bis zum 31․12.2020 Zeit hat, eine neue Wohnung zu finden.
Wenn sie bis dahin keine neue Wohnung gefunden hat » kann es schwierig sein « die Frist zu verlängern. Daher ist es wichtig – dass sie sich so schnell wie möglich um eine neue Bleibe bemüht. Dabei kann es hilfreich sein, verschiedene Kanäle zu nutzen, ebenso wie beispielsweise Online-Immobilienportale, Wohnungsangebote in Zeitungen oder die Unterstützung von Maklern.
Es kann auch ratsam sein: Dass deine Lebensgefährtin sich an den Mieterschutzverein wendet. Dort kann sie professionelle Beratung und Unterstützung bekommen um ihre Rechte zu wahren und mögliche rechtliche Schritte gegen die Kündigung einzuleiten. Es ist möglich: Dass die Kündigung aufgrund bestimmter Umstände angefochten und für unwirksam erklärt werden kann.
Es ist wichtig: Dass deine Lebensgefährtin alle relevanten Informationen und Dokumente sammelt um ihren Fall zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Mietvertrag, Mietzahlungen und eventuelle Kommunikation mit der Vermieterin. Der Mieterschutzverein kann bei Bedarf auch eine rechtliche Vertretung übernehmen und Klage gegen die Kündigung einreichen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass das Sonderkündigungsrecht eine erleichterte Kündigung ohne konkrete Gründe ermöglicht. Die Kündigungsfrist wird dabei um drei Monate verlängert. Wenn deine Lebensgefährtin bis zum Ende der Kündigungsfrist keine neue Wohnung gefunden hat, kann es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen. Daher ist es ratsam sich frühzeitig um eine neue Bleibe zu kümmern und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen um die eigenen Rechte zu schützen.