Unstimmigkeiten in der Nebenkostenabrechnung einer 3-Zimmer Wohnung

Sind die Unstimmigkeiten in der Nebenkostenabrechnung einer 3-Zimmer Wohnung gerechtfertigt? Wie sollte der Mieter darauf reagieren?

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Die vorliegende Nebenkostenabrechnung weist mehrere Unstimmigkeiten auf die eine genaue Überprüfung und Reaktion seitens des Mieters erfordern. Zunächst fällt auf: Dass der Abrechnungszeitraum von 15 Monaten statt der üblichen 12 Monate abgedeckt wird. Dies ist gesetzeswidrig und allein deshalb ist die Abrechnung formell unwirksam. Zusätzlich fehlen wichtige Angaben wie die Umlageschlüssel Gesamtverbräuche und Gesamtkosten und ebenfalls die Zählerstände für Wasser. Die gesetzliche Vorschrift, den Energieverbrauch für die Wassererwärmung durch Messungen zu erfassen, wurde ähnlich wie nicht eingehalten.

Angesichts dieser Mängel ist es empfehlenswert die Abrechnung zu rügen und die entsprechenden Unstimmigkeiten anzumerken. Der Mieter sollte dem Vermieter mitteilen, dass die Abrechnung aufgrund formaler Mängel nicht ordnungsgemäß ist und dadurch nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Es besteht kein Einspruch auf Nachzahlung solange die Abrechnung unwirksam ist. Es kann jedoch ratsam sein diese Argumentation schriftlich zu dokumentieren um im Falle einer Reklamation seitens des Vermieters nachweisen zu können: Die Abrechnung unwirksam ist.

Des Weiteren kann der Mieter Einsicht in die Belege verlangen um die Grundlage für die Abrechnung besser nachvollziehen zu können. Dies kann dabei helfen – weitere Fehler oder Unstimmigkeiten aufzudecken. Insbesondere sollten die Kosten für die Pflege und Versicherung kritisch geprüft werden ´ um festzustellen ` ob diese tatsächlich unwirtschaftlich sind.

Es wird empfohlen sich mit einem Mieterbund oder einem Rechtsbeistand in Verbindung zu setzen um die vorliegende Nebenkostenabrechnung professionell prüfen zu lassen. Diese können bei der weiteren Vorgehensweise beraten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Insgesamt lässt sich festhalten: Dass die vorliegende Nebenkostenabrechnung aufgrund formaler Mängel und fehlender Angaben nicht korrekt ist. Der Mieter sollte die Abrechnung rügen, Einsicht in die Belege verlangen und sich gegebenenfalls professionelle Unterstützung holen um seine Interessen zu wahren.






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