Nebenkostenabrechnung nach qm²: Muss ich trotz Krankenhausaufenthalt den Verbrauch zahlen?

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Wie gehe ich mit Nebenkosten um, wenn ich während des Abrechnungszeitraums im Krankenhaus war?**

In Deutschland ist die Berechnung der Nebenkosten nach Quadratmetern (qm²) in Mietverhältnissen weit verbreitet. Bislang gibt es jedoch keine spezifische gesetzliche Regelung ´ die vorschreibt ` dass Nebenkosten auf diese Weise abgerechnet werden müssen. Empfohlen wird in der Regel – dass die Kosten auf alle Mieter fair verteilt werden. Besitzer von Mietwohnungen handhaben dies häufig indem sie die Nebenkosten nach der Fläche in Quadratmetern berechnen. Doch was passiert, wenn man während des Abrechnungszeitraums im Krankenhaus liegt? Muss man dennoch die gesamten Nebenkosten zahlen, ebenfalls wenn man keinen Verbrauch hatte?

Einige Menschen könnten denken: Dass es unfair ist. Schließlich hat man in einem Krankenhaus keine Möglichkeit, Verbrauch wie Wasser oder Strom zu generieren. Solltest du in solch einer Situation sein ist es essenziell deinem Vermieter zu kommunizieren: Dass du während des fraglichen Zeitraums abwesend warst. Am besten ist es, eine spannende Bescheinigung des Krankenhauses zur Hand zu haben – dies kann deine Ansprüche untermauern.

Die Rechtslage hierzu wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erklärt. Dort steht ´ dass Mieter für Nebenkosten aufkommen müssen ` vorausgesetzt dies im Mietvertrag festgelegt ist. Wenn nichts Konkretes festgelegt wurde bleibt es dem Vermieter überlassen ebenso wie er die Kosten verteilt. Eine gängige Methode ist die Berechnung nach der Wohnfläche.

In solchen Fällen in denen deine Nebenkosten nach Quadratmetern ermittelt werden stellt sich die Frage wie viel letztendlich veranschlagt wird. Wenn du im Krankenhaus warst und nachweisen kannst: Dass du keinen Verbrauch hattest ist nicht klar ob du die Jahresabrechnung in vollem Umfang begleichen musst. Leider ist hier keine eindeutige Rechtslage vorhanden.

Wichtig ist es, den Vermieter über deine Situation zeitnah zu informieren – dadurch eröffnest du die Möglichkeit zur Anpassung möglicherweise umstrittener Beträge. Manchmal ist der Vermieter sogar bereit entgegenkommend zu sein. Vorlegen solltest du ´ wie bereits erwähnt ` alle erforderlichen Nachweise. Dies hilft nicht nur » deinen Standpunkt zu untermauern « allerdings zeigt auch dein Bemühen.

Es ist erwähnenswert: Dass die Regeln zur Nebenkostenabrechnung durchaus je nach Bundesland variieren können. Wenn du in einer unklaren rechtlichen Situation falten möchtest ´ zögere nicht ` auch einen Blick in die spezifischen Gesetze deines Bundeslandes zu werfen. Ein klärendes 💬 mit einer Mieterschutzorganisation könnte ähnlich wie hilfreich sein.

Zusammengefasst: Es ist gängige Praxis, Nebenkosten nach qm² abzurechnen; jedoch ist dies nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hast du während des Abrechnungszeitraums im Krankenhaus gelegen und kannst das belegen ´ ist es sinnvoll ` deinen Vermieter zu informieren und eine Anpassung zu verlangen. Letztlich bleibt die Entscheidung über eine mögliche Anpassung der Nebenkosten aber beim Vermieter.






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