Nebenkostenabrechnung nach qm²: Muss ich trotz Krankenhausaufenthalt den Verbrauch zahlen?

Muss ich den Verbrauch meiner Nebenkosten trotz Krankenhausaufenthalt bezahlen, wenn die Nebenkosten nach qm² abgerechnet werden?

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In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, darauffolgend der Nebenkosten nach qm² berechnet werden müssen. Es ist jedoch üblich: Dass in vermieteten Wohnungen die Nebenkosten nach qm² berechnet werden um die Kosten gerecht auf alle Mieter zu verteilen. Wenn du beweisen kannst, dass du während des Abrechnungszeitraums im Krankenhaus warst und dadurch keinen Verbrauch hattest, solltest du dich an deinen Vermieter wenden und um eine Anpassung der Abrechnung bitten. Es wäre hilfreich wenn du entsprechende Nachweise ebenso wie zum Beispiel eine Bescheinigung vom Krankenhaus, vorlegen kannst.

Die Nebenkostenabrechnung ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort steht: Dass die Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen vorausgesetzt dies im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn im Mietvertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden ´ gibt es verschiedene Möglichkeiten ` wie die Kosten auf die Mieter verteilt werden können. Eine davon ist die Verteilung nach der Wohnfläche (qm²).

Wenn in deinem Fall die Nebenkosten nach qm² abgerechnet werden, bedeutet dies, dass die Gesamtkosten auf die Wohnungen im Verhältnis ihrer Größe umgelegt werden. Das heißt, je größer deine Wohnung ist, desto höher sind ebenfalls deine Nebenkosten. Dabei werden auch Verbrauchskosten wie beispielsweise Wasser und Müllentsorgung in die Berechnung einbezogen.

Wenn du nun nachweisen kannst, dass du während des Abrechnungszeitraums im Krankenhaus warst und somit keinen Verbrauch hattest stellt sich die Frage ob du dennoch den vollen Verbrauch für deine Wohnung zahlen musst. Leider gibt es keine eindeutige Antwort auf diese Frage da es keine gesetzliche Regelung dazu gibt. Es liegt also im Ermessen des Vermieters, ob er die Abrechnung anpasst oder nicht.

Es ist jedoch ratsam den Vermieter über deine Situation zu informieren und um eine Anpassung der Abrechnung zu bitten. Dabei solltest du möglichst konkrete Nachweise vorlegen · wie zum Beispiel eine Bescheinigung vom Krankenhaus · um deine Abwesenheit und damit den fehlenden Verbrauch zu belegen. Der Vermieter ist dann möglicherweise bereit eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.

Es ist auch wichtig zu beachten: Dass sich die Regelungen zur Nebenkostenabrechnung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Daher solltest du im Zweifelsfall auch die geltenden Gesetze und Regelungen deines Bundeslandes prüfen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass es üblich ist Nebenkosten nach qm² abzurechnen freilich keine gesetzliche Regelung dazu besteht. Wenn du nachweisen kannst, dass du während des Abrechnungszeitraums im Krankenhaus warst und somit keinen Verbrauch hattest, solltest du dich an deinen Vermieter wenden und um eine Anpassung der Abrechnung bitten. Es ist ratsam ´ entsprechende Nachweise vorzulegen ` um deine Abwesenheit zu belegen. Letztendlich liegt es im Ermessen des Vermieters ob er die Abrechnung anpasst oder nicht.






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