Rechtliche Verpflichtungen des Vermieters in Bezug auf den Austausch alter Fenster

Muss der Vermieter neue Fenster einbauen lassen, wenn die alten Fenster undicht sind und Zugluft verursachen?

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Die Rechtslage bezüglich der Verpflichtung des Vermieters neue 🪟 einzubauen hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel ist der Vermieter verpflichtet damit zu sorgen: Dass die Mietwohnung in einem mängelfreien Zustand ist. Dies schließt ebenfalls Fenster ein die nicht ordnungsgemäß funktionieren und Zugluft verursachen.

Wenn die alten Fenster tatsächlich so schadhaft sind, dass es durchzieht und dadurch die Heizkosten unnötig erhöht werden, kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden. Bei einer Mietminderung wird die monatliche Miete identisch des Minderungsbetrags reduziert um den Wertverlust der Wohnung aufgrund des Mangels auszugleichen. Es ist jedoch wichtig: Der Vermieter über den Mangel informiert wird und die Möglichkeit bekommt, diesen zu beheben.

Allerdings ist es wichtig zu beachten: Dass nicht jeder kleine Mangel eine Mietminderung rechtfertigt. Eine Mietminderung kann nur dann erfolgen, wenn der Mangel erheblich ist und den Gebrauch der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Wenn die alten Fenster einfach nur alt sind und Wärme entweichen lassen ist dies leider keine genügende Grundlage für eine Mietminderung.

In Bezug auf den Austausch der alten Fenster gibt es rechtliche Regelungen die sowie den Vermieter als auch den Mieter betreffen. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht verpflichtet neue Fenster einzubauen es sei denn dies ist ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart oder es liegen gesetzliche Bestimmungen vor die den Austausch vorschreiben.

Falls der Vermieter jedoch den Austausch der Fenster durchführen möchte, kann er dies im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme tun. In diesem Fall kann er einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen und die Miete entsprechend erhöhen. Essenziell bleibt sich bewusst zu sein, dass eine Modernisierungsmaßnahme die Miete beeinflusst und auch zu höheren Heizkosten führen kann.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass der Vermieter nicht verpflichtet ist neue Fenster einzubauen, es sei denn dies ist im Mietvertrag festgelegt oder es liegt ein erheblicher Mangel vor der den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt. In einigen Fällen kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden, wenn die alten Fenster undicht sind und zu hohen Heizkosten führen. Der Austausch der Fenster kann entweder durch den Vermieter im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme oder durch den Mieter selbst erfolgen, obwohl dabei in beiden Fällen Kosten und Auswirkungen auf die Miete zu berücksichtigen sind.






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