Wie lange wird volle miete hartz iv gezahlt

meine wichtige Frage die ich dringend wissen muß! Wenn ich nach einem Jahr in Hartz IV falle,wie lange bekomme ich meine Miete 560,00 Euro voll bezahlt? Ich habe gehört nur ein halbes Jahr. Habe 1 Kind und die Wohnung hat 78 Quatratmeter. Bin erst umgezogen von einer 110 Quatratmeter Wohnung in die 78 Quadratmeter. Würde mich über eine schnelle Antwort freuen. .sellmeier

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Wie lange wird die volle Miete bei Hartz IV gezahlt?

Die Bundesagentur für Arbeit drückt sich so um die Antwort herum:
"Was sind angemessene Kosten für Miete und Heizung?
Was eine angemessene Wohnung oder Wohneigentum ist, liegt in der Verantwortung vor Ort. Eine bundesweite einheitliche Regelung für den Begriff "angemessen" gibt es nicht. In einer Großstadt gibt es z.B. andere Mietspiegel und Maßstäbe als auf dem Land. "
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/geldleistungen/fragen_index.php?valid=#1
Zumeist orientieren sich die Kommunen an den Sätzen für das Wohngeld und an den Sozialhilfe Richtlinien.
Diese sehen für - wie bei Euch - 2 Personen 45m²+15m²=60m² als Wohnungsgröße für angemessen an. Wie hoch dann die jeweilige Miete sein darf, hängt von Eurer Kommune ab. In Köln z.B. liegt der Satz meines Wissens
derzeit bei einer Brutto-Kaltmiete von 6,67 € pro m². In Städten und Gemeinden mit einem niedrigeren Miet-Niveau kann dieser Satz aber auch weit darunter liegen.
"Eine zu große Wohnung oder eine zu hohe Miete, ist so lange zu akzeptieren, sagt das Gesetz, "wie es dem allein stehenden Hilfsbedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate."
Eine Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen beispielsweise hat Anspruch auf die Übernahme von Kosten für eine 60 qm Wohnung. Bewohnen sie zusammen aber eine Wohnung von 89 qm, die 600 Euro Miete kostet, werden die Kosten höchstens noch ein halbes Jahr übernommen.
Was danach geschieht, ist noch ungewiss. Mehrere Möglichkeiten bieten sich an:
* 1. Die Zahlungen werden gar nicht mehr geleistet, bis ein Umzug in eine kleinere Wohnung erfolgt ist.
* 2. Es wird nur noch der Anteil, der auf 60 qm entfällt, das sind ca. 400 Euro, übernommen.
* 3. Es wird der Anteil nur solange übernommen, bis eine kleinere Wohnung gefunden worden ist. Wobei das Bemühen um eine kleinere Wohnung ständig nachgewiesen werden muss.
Die bisherigen Erfahrungen mit den Sozialämtern sind nicht einheitlich. In jedem Fall wird man aber davon ausgehen müssen, dass sich eine Bedarfsgemeinschaft, die ALG II nur erhält, wenn sie völlig mittellos ist, sich die größere Wohnung sowieso nicht leisten kann und daher auch ohne Druck von der Agentur zum Umzug gezwungen ist."
aus: MieterEcho 306/Oktober 2004: Angemessene Unterkunft
Ich kann dir deshalb nur das folgende raten:
Wenn du deinen Antrag auf ALG II abgibst, sprich deinen Fallmanager sofort auf das Wohnungsproblem an. Nur er kann dir sagen was zu tun ist, da deine Wohnung doch deutlich zu groß ist.
Sch. Situation. Leider habe ich keine bessere Auskunft für dich.
Ich wünsche dir viel Glück.