Schimmel in der Wohnung: Wie sollte man als Mieter vorgehen?

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Wie sollten Mieter reagieren, wenn Schimmelbefall in der Wohnung festgestellt wird?**

Im Dezember 2022 habe ich » ebenso wie viele Menschen « eine Wohnung gemietet. Nach der langersehnten Suche – sollte nun alles perfekt sein. Doch als mir auffiel, dass sich im Schlafzimmer unheimliche Flecken bildeten, war der Spaß vorbei. Hellbraune Flecken – eher Wasserflecken als der gefürchtete schwarze Schimmel. Ein weiteres erschreckendes Detail kam hinzu. Nach zwei Monaten war der Rücken eines Sessels der direkt an der Wand stand, mit einem unansehnlichen lila-graublauen Flaum bedeckt. Ein Schreckensszenario.

In der Nachbarschaft gab es ähnliche Probleme. Die Mieter über mir berichteten über Schimmel an der gleichen Wand. Diese stark belastende Situation wirft Fragen auf. Was muss ich als Mieter tun? Vermieter kontaktieren oder einen Experten hinzuziehen? Unverzüglich den Vermieter informieren empfehlen viele Experten. Ein möglicher Schimmelbefall könnte fortschreitenden Schaden verursachen und der Mieter könnte rechtlich in die Verantwortung genommen werden, sollte er den Schaden nicht melden. Für Mieter gilt: die Informationspflicht ist eindeutig.

Die Gesetzeslage ist klar. Laut BGB § 536c muss der Mieter alle Mängel der Mietsache unverzüglich anzeigen. Unterlässt man dies können unerwartete Schadensansprüche zur Folge haben. Ist der Schimmel im Raum ausbreitend, reichen zwei bis vier Wochen für Mängel mit geringem Schweregrad. Handelt es sich allerdings um schwerwiegende Schäden sollte die Frist kürzer angesetzt werden. Mieter sollten bei der Meldung des Schimmelbefalls vorsichtig formulieren und sich nicht genauso viel mit auf den Begriff "Schimmel" stützen. Ein "Fleck" ist oft die bessere Wahl um die Situation zu entschärfen.

Zusätzlich gibt es ein jüngstes Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder. Hier wies das Gericht darauf hin ´ dass der Vermieter beweisen muss ` dass er nicht verantwortlich für den Schimmel ist. Der Mieter hat das Recht die Miete zu mindern sollte der Schimmel nicht nur durch falsches Lüftungsverhalten allerdings ebenfalls durch bauliche Mängel entstehen. In dem fraglichen Fall konnte der Vermieter im Streit gegen einen Mieter nicht nachweisen, dass das Problem nicht seiner Verantwortung unterlag. Dieses Urteil zeigt – dass auch die baulichen Gegebenheiten der Wohnräume eine entscheidende Rolle spielen können.

Zudem: Bei einem Schimmelbefall sind die Ursachen oft vielfältig. Möbel die direkt vor Außenwänden stehen, können die Luftzirkulation behindern. Das ist nicht nicht häufig ein Grund für Wärmebrücken und letztendlich für die Ansammlung von Feuchtigkeit. Mieter sollten also generell darauf achten, dass keine großen Möbel direkt an kalten Wänden stehen. Die kleinen gelben Flecken könnten auf Wassereintritt hindeuten freilich ist das Kondensat an der Wand ähnlich wie ein ernstzunehmendes Thema.

Zurück zu meiner eigenen Erfahrung. Eine Fachkraft aufzusuchen war der nächste Schritt den ich unternehmen müsste. Ein Schimmelexperte könnte die Ursache für den Schimmel bestimmen und helfen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Auch die Nachbarn sollten in die Gespräche mit einbezogen werden. Falls mehrere Mietparteien betroffen sind, könnte dies die Notwendigkeit von größeren Reparaturen und Investitionen seitens des Vermieters verstärken.

Zusammengefasst: Beim Entdecken von Schimmel ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Mieter sollten sich an geltendes Recht halten und ihren Vermieter umgehend informieren. Ein transparenter Dialog ist von essenzieller Bedeutung um möglichen Schäden vorzubeugen. Informieren Sie sich und handeln Sie klug um Ihr Zuhause schimmelfrei zu halten!






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