Darf der Vermieter den Kauf eines Trockners vorschreiben?

Darf der Vermieter einem Mieter vorschreiben, einen Trockner zu kaufen, wenn in der Mietwohnung keine alternative Möglichkeit zum Wäschetrocknen vorhanden ist?

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Nein der Vermieter kann einen Mieter nicht zwingen, einen Trockner zu kaufen oder die Art und Weise des Wäschetrocknens in der Mietwohnung zu bestimmen. Das Trocknen von Wäsche gehört zum normalen Wohngebrauch und fällt unter die Selbstverständlichkeit des Mietens einer Wohnung. Wenn keine anderen Optionen wie ein Trockenraum oder ein Dachboden zur Verfügung stehen ´ ist es dem Mieter erlaubt ` die Wohnungsräume für diesen Zweck zu nutzen. Der Vermieter kann lediglich erwarten, dass der Mieter die Wohnung angemessen pflegt und für Schäden die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, haftet.

In dem beschriebenen Fall in dem Schimmel in der Wohnung vorhanden ist sollte der Mieter jedoch ebendies prüfen, ob dieser schon vor dem Einzug bestand oder sich möglicherweise durch falsches Lüften oder Heizen entwickelt hat. Schimmel in Wohnräumen ist gesundheitsgefährdend und der Vermieter ist verpflichtet, grundsätzlich für eine schimmelfreie Umgebung zu sorgen. Hierbei ist es ratsam, einen Fachmann zurate zu ziehen um die Ursache des Schimmelbefalls zu klären und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Trotzdem sollte der Mieter mit dem Vermieter kommunizieren und gegebenenfalls nach gemeinsamen Lösungen suchen, ebenso wie man das Trocknen der Wäsche in der Wohnung optimieren oder auf den Balkon verlagern kann. Es ist wichtig – dass Mieter und Vermieter in solchen Fällen offen miteinander umgehen und gemeinsam nach einer zufriedenstellenden Lösung suchen. Auf jeden Fall ist es jedoch nicht rechtens wenn der Vermieter ohne vertragliche Grundlage den Kauf eines Trockners verlangt.






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