Kommt post

Es ist ein sauberer Verkauf über den Händler gewesen. Nun kommt Post vom neuen Käufer der diverse Fragebn stellt ob alter KFZ Brief vorhanden ist zwecks Bereifung und Felgen, die Bedinungsanleitung zwecks Sicherungswechsel Serviceheft und einen 2.Schlüssel alles was ich hatte habe ich ausgehändigt. Der Händler und ich haben das sauber über die Bühne gebracht sonst hätte er ja mein Auto nicht genommen. Muß ich ihm die Fragen beantworten oder muß er sich an den Händler wenden. Der Händler hat sich nie zwecks dessen gemeldet. Dort hätte er ja auch die Fragen stellen können. Nun es steht das er um Rückantwort bittet da er wissen möchte ob sein Brief angekommen ist aber muß ich dies,da ich mit dem Auto gar nichts mehr am Hut habe.

22 Antworten zur Frage

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Habe vor längerem mein Auto über einen Händler verkauft nun kommt Post von dem neuen Käufer der diverse Fragen stellt muß ich die beantworten?

Das Auto habe ich beim Händler gelassen und ein anderes mit genommen
Alle Unterlagen habe ich ausgehändigt und der Händler hatte nie den Grund der Beastandung sonst hätte der mich sicherlich schon längst kontaktiert.
Wie hier schon ganz schön erwähnt wurde kann es sich ja bei dem Händler(Verkäufer und dem Käufer um eine rechtliche Sache handeln
ich weiß es natürlich nicht und werde ihn an den Verkäufer verwaisen denn wie schon gesagt es war eine saubere Sache und ich habe mit dem Auto nichts am Hut.
ich muß dazu sagen wo ich mein neues Auto mitgenommen habe war auch der Vorbesitzervor Ort und ich konnte ihm Fragen stellen zu dem Auto allerdings denke ich mal das der freiwillig da war also wenn ich jetzt momentan Fragen hätte würde ich mich an den Händler wenden.
Also die Sachen die er haben möchte habe ich nicht
aber er hätte ja auch den Händler um die Infos bitten können oder gar nicht erst kaufen bei Unsicherheit.
ja eventuell setzt man sich dabei in irgendwelche Nessel´n wer weiß das schon, oder der Händler hätte mich zum Verkaufszeitpunkt zu geholt hat er aber nicht also wäre ich dann auch vor Ort gewesen dann hätte ich ihm an Ort und Stelle die Fragen beantworten können war nicht der Fall.
Wieso erst jetzt ist für mich äußerst komsich.
Das Auto habe ich am 19.08.2010 beim Händler verkauft der neue Besitzer hat den Wagen seit 15.02.2011 laut seinem Schreiben und damit kommt dieser jetzt ist schon sehr komsich
Ich habe mich mit dem Käufer in Verbindung aus Höfflichkeit gesetzt per Telefon und habe ihm gesagt das was ich für das Auto hatte habe ich abgegeben und der Händler hat das Auto ohne Beanstandung endgegengenommen sollte er weitere Fragen haben dann doch bitte an den Händler wenden
des weiteren habe ihm zu verstehen gegeben das er hätte vor Kauf diese Sachen zwecks Dokomente und Schlüssel abklären hätte müssen das wird der nicht getan haben denke ich habe dann noch zugefügt das er hätte das Auto dann nicht kaufen sollen wenn er diese benötigt ich habe mit dem Auto nichts mehr zu tun.Er war einsichtig und gibt nun Ruhe hoffe ich.
Na dann schreib ihm doch einfach das du alles was du hattest dem Händler ausgehändigt hast und er bei Fragen die das Auto betreffen auf diesen zu gehen soll.
Ob du das gesetzlich musst weiß ich nicht, denk ich aber nicht. Währe aber einfach höfflich da zu tun
Moment, wer ist jetzt der Verkäufer gewesen?
Du hast dem Händler das Auto verkauft. und der Händler dann das Auto dem jetzigen Eigentümer?
Oder hat der Händler das Auto vermittelt und der Käufer hat Dir das Geld direkt gegeben?
Sofern Du alles Unterlagen dem Händler ausgehändigt hast, so spricht doch nichts dagegen das dem jetzigen Besitzer auch genau so mitzuteilen und ihn zu bitten sich an den Händler zu wenden.
Du bist nicht verpflichtet dem neuen Besitzer zu antworten, es wäre aber nett, wenn Du das machen würdest und ihn an den Händler verweist. Dabei bricht man sich ja keinen ab.
der neue Käufer hat sicherlich keinen Anspruch auf Infos von Dir, du stehst in keiner Weise in einer Geschäftlichen Beziehung zu ihm.
Ich würde ihn freundlich auf den Käufer Deines autos hinweisen und keine Auskünfte erteilen, es geht vielleicht um einen Rechtsstreit, zwischen den beiden, das geht Dich nichts an.
Ich würde sogar sagen, dass Du dem gar keine Auskunft erteilen darfst, , weil er ja ein Wildfremder ist und über Dinge mit ihm redest, die für den Käufer Deines Autos geschäftsschädigend sein könnten.
nein, musst du nicht! Im Gegenteil, du weisst ja nicht, was der Händler mit dem neuen Besitzer für einen Vertrag abgeschlossen hat. Dazu kannst du sowieso nichts sagen und ich würde mich da ganz bedeckt halten. Bitte ihn, sich an den Verkäufer, sprich: den Händler zu wenden, dort wird er seine Info's bekommen.
beim Gebrauchtwagen-Verkauf durch einen Händler im Kundenauftrag kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, wenn es sich um die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens handelt -
Auch wenn der Vertrag zwischen dem privaten Verkäufer und dem privaten Käufer geschlossen wird, hat der Händler aufgrund seiner Fachkenntnis die Verantwortung für wichtige Informationen an den Käufer - da es hier offenbar nicht um Mängel sondern in erster Linie um Infos geht, verweise ihn an den Händler
Nein denn der Wage vurde ja sicher verkauft mit de Klausel " wie gesehen und gefahren" also ist die Sache für dich erledigt.
diese Klauseln sind zwar rechtswirksam, aber noch lange kein Freibrief für den Verkäufer - verstecke oder arglistig vershwiegene Mängel, falsche km-Angaben, verheimlichte Voschäden dafür haftet auch der Verkäufer bei KVT mit o.g. Klausel
Da Du weder weisst, wer Dich da anschreibt und was der mit demjenigen, der ihm das Auto verkauft hat, vereinbart hat, würde ich mich da tunlichst raushalten und ihm maximal ein paar nette Zeilen schreiben, daß er sich mit seinen Fragen an denjenigen wenden soll, von dem er das Auto gekauft hat.
Du hast mit diesem Käufer nichts zu tun.
Bezüglich Deiner Ergänzung von 13.27 Uhr:
Da muss nichts komisch sein, aber er soll seine Fragen mit dem Verkäufer klären.
Du mußt nicht, aber Du kannst.
Hier steht ja auch die Frage im Raum, ob der Händler falsche Angaben gemacht hat.
Aber wie schon erwähnt.Du mußt nicht, der Verkauf ist für Dich rechtmäßig abgeschlossen.
Was heißt da "MUSS". Ich meine, wenn du schon AHNUNG hast, dann kannst du doch helfen oder nicht? Fragen sind doch nur "Fragen" und tun bestimmt auch nicht weh. Nur weil man ein "Auto" über Händler kauft, muss es noch lange nicht heißen, dass der Händler oder Käufer Ahnung hat. DU bist/warst ja der Vorbesitzer und wenn eben noch hier und da "Fragen" aufauchen, dann gibt man einfach Hilfestellung und Antwort. Ist ja kein Geheimnis und Beinbruch mit Sicherheit auch nicht.
Auch ich habe einmal "vom Händler" ein Auto gekauft. Dieser hatte aber ebenso Ahnung. Daher hatte ich mich auch einmal "fragend" an den Vorbesitzer gewandt. Was ist schon dabei?
An der Art der Schreibe bist du leicht zu erkennen. Ein rechter Technik-Freak.
Hey, das ist doch alles nicht schlimm!
Natürlich bist Du nicht zur Auskunft verpflichtet, aber der neue Besitzer wünscht sich gerne mehr Informationen.
Gerade dann wenn nur noch diese neumodischen Zulassungsbescheinigungen Teile 1 und 2 vorhanden sind, kann man diejenigen Daten, die noch im alten Brief standen nie mehr gescheit rekonstruieren.
Dafür wäre der alte Brief gut!
Je nach Fahrzeug kann auch eine Historie interessant sein, ein zweiter Schlüssel dann, wenn das Auto ne Wegfahrsperre hat
Wenn man hat, ist es auch nett wenn man weiß wann welche Verscheleißteile ausgewechselt wurden.
Du würdest dem neuen Besitzer einfach nur einen Gefallen tun, mehr nicht!
Wenn Du nichts mehr sonst von dem Auto hast, dann sag ihm doch einfach kurz Bescheid.
Er wird sich freuen
Wenn der neue Besitzer sein Auto vollkasko versichern will, dann möchte die Versicherung wissen, ob alle original Schlüssel dabei sind.
Wenn ein Schlüssel fehlt, ist es logisch, dass er den Vorbesitzer danach fragt.
Vor allem auch das Inspektionsheft ist eine sehr wichtige Unterlage für den Lebenslauf des Autos.
Natürlich MUSST du nicht antworten, aber es gibt auch noch solche Sachen wie Höflichkeit und Anstand.
Warum also wehrst du dich dagegen, dem neuen Besitzer Auskunft zu geben? Das ist mir doch sehr suspekt

Post kommt nicht an, Post meint nur "können wir nichts machen" - was tun?

Der Absender muß einen Nachforschungsantrag stellen. Kommt zwar meistens offiziell nichts raus aber seltsamerweise kommen danach die Päckchen/Briefe wieder an. Ich denke die forschen schon nach aber hängen das nicht an die große Glocke wenn sie den Dieb erwischen. Aber Rechnungen lassen die sowieso nicht verschwinden 'nur' bunte Geburtstagsbriefe und Päckchen
Bitte die Absender der "verlorengegangenen" Post einen Nachforschungsauftrag zu stellen! Wenn das alle tun, sollte der Post auffallen, daß da was nicht stimmt.
.normale Briefe und Päckchen haben keine Sendungsnummer und können deshalb nicht nachverfolgt werden. Geht nur bei Paketen, eingeschriebenen Briefen und Expresssendungen.
Ach so, das wußte ich nicht! für die Info
Ich habe da gottseidank bessere Erfahrungen gemacht. Nachdem öfter Post nicht ankam, habe ich bei der entsprechenden Stelle angerufen, seitdem hats problemlos funktioniert (bezieht sich auf die 'gelbe' Post). Bei ger 'grünen' Post sieht es übler aus. Da kommen nach wie vor viele Sendungen nicht an
Ja, ich hab vor meinem Umzug auch noch nie schlechte Erfahrungen mit der Post gemacht, hat immer alles super geklappt.aber nun wohn ich in nem Ballungsgebiet und nicht mehr auf dem Land, da gibts ja anscheinend häufiger Probleme.mal gucken ob ich auch so viel Glück habe wie du, jetzt haben die endlich verstanden was ich von denen will und das weitergeleitet.
Immer stress machen.Bis die nachgeben
Und irgendwie drohen das man mit denen total unzufrieden ist, und das geld wieder haben will wenn die briefe eh nie ankommen und so
Da sind die aber rechtlich vor geschützt. Die sind nicht verpflichtert, mir oder den Absendern das zu ersetzen, wenns unversichert verschickt wurde.

Kommt eine büchersendung mit der normalen Post?

Ja, das ist ein Produkt der Deutschen Post AG, kann aber theoretisch auch mit anderen Anbietern kommen
Diese Sendung darf von der Post zu Prüfzwecken geöffnet werden und keine privaten Briefe oder ähnliches zusätzlich enthalten, daher der billigere Tarif
ja es kommt mit der ganz normalen post,musst aber drauf schreiben:büchersendung, kostet 85 cent
Huhu Nicki, woher weißt du das? Aber nur Buchsendungen bis 500 g kosten 85 ct. Bis 1 kg kosten sie @ 1,40 und darf auch nicht größer als 353 * 300 * 150 mm sein
Kommt jede Post aus dem Ausland automatisch zum Zoll?
es ist eine cd die ich ersteigert habe,außerhalb der EU.ist denn bekannt wie hoch der wert sein muss,dass man was zahlt?oder direkt gefragt,wurde man eine cd direkt nach hause weiterleiten?
ok ich!ihr habt mir sehr geholfen.hatte schon angst dass ich mehr als den neupreis bezahlen müsste,wäre nicht so toll gewesen.
Innerhalb der EU sicherlich nicht. Wenn es von außerhalb der EU kommt, dann sollte es schon zum Zoll kommen. Aber wenn der Wert des Produkts unter bestimmten Grenzen liegt, musst du nichts zahlen.
Ich habe auch schon oft CDs von CDwow bestellt. Die kommen ja aus Hongkong. Der Wert muss unter 22 € liegen.
Wenn das Ausland ein EU Land ist, geht es nicht durch den Zoll. Waren aus nicht-EU Ländern gehen alle durch den Zoll, ist der Warenwert aber gering, so verzichtet der Zoll auf eine Öffnung bzw eine Zolldeklaration Deinerseits und winkt die Sendung so durch, Du bekommst sie dann mit der normalen Post nach Hause.
Wenn ich mich recht erinnere liegt die Grenze irgendwo zwischen 20 und 25 Euro, es war irgend so ein krummer Wert. Eine CD sollte OK sein. Ich habe nie Probleme gehabt, wenn es 1 CD oder 1 DVD war. Bei 2 oder mehr DVDs gab es immer eine Zollabfertigung
Brief oder Paket? Beides geht durch den Zoll. Dokumente sind von einer Rechnung befreit. Inerhalb der EU musst Du keine Eust zahlen
Eine CD kann auch als Dokument declariert sein. Eine Rechnung muss min. 1 Euro betragen, und wegen so einem Betrag lässt der Zoll die eigentlich durch. Da kommt sie eigentlich ohne Probleme durch


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